Wir haben einen Brief eines Rechtsanwalts aus Hamburg erhalten, es handelt sich um eine Abmahnung wegen Filesharing eines Films. Höhe 800€.
Wir konnten den Sachverhalt klären. Wir haben eine AuPair, die ihren eigenen Computer bei uns genutzt hat und hier lief eine Torrent-Software. Zwar haben wir am Anfang ihrer Zeit bei uns über die deutsche Urheberrechtssituation gesprochen, aber - auch vielleicht aufgrund der Sprachbarriere - sie hatte es so verstanden: Illegeal ist es, wenn man Dateien auf einem Server zum Download anbietet. Ihr war nicht bewusst, dass bei der Nutzung von Torrentsoftware die Dateien gleichzeitig auch zum Download angeboten werden.
Unsere Au-Pair ist jedenfalls sehr ehrlich und kooperativ und möchte auch nicht, dass uns ein Schaden entsteht. Dennoch meine Frage:
Hafte ich als Anschlussinhaber überhaupt in diesem Fall, muss ich eine Unterlassungserklärung abgeben? Es gibt ja wohl eine Entscheidung des LGH Köln, dass die Störerhaftung nicht in WGs oder seitens eines Hauptmieters für seine Untermieter gilt. Wäre dieser Fall hier nicht ähnlich gelagert? Schließlich ist unsere Au-Pair volljährig, kein Familienmitglied und erhält ja auch die Unterkunft bei uns für eine Gegenleistung.
Zur Not würde unsere Au-Pair sicherlich etwas unterschreiben, beispielsweise eine modifizierte Unterlassungserklärung, aber noch besser wäre es natürlich, wenn wir die Abmahnung komplett abwenden könnten?
Hat jemand vielleicht eigene Erfahrungen gemacht und hat einen Tipp, wie wir uns verhalten können?
Vielen Dank für Eure Hinweise!