Wer kommt für einen Schaden auf, den ein oder mehrere Kinder vorsätzlich begangen haben?
Angenommen den Fall, dass mehrere Autos vorsätzlich durch Kratzen und Schläge beschädigt werden. Die Täter sind Kinder, die das auf dem Schulweg gemacht haben, so dass man den Eltern nicht die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht vorwerfen könnte.
Weiter angenommen, die Eltern weigern sich, für den entstandenen Schaden in irgendeiner Form aufzukommen.
Kinder sind ja nicht strafmündig, können also nicht belangt werden. Die jeweiligen Haftpflichtversicherungen würden bei Vorsatz nicht zahlen.
Bleiben die Geschädigten also zu hundert Prozent auf ihren Kosten sitzen?