Telefon-Abzocke! Gewinnspiel, Reise für 2, Zeitschriften Abo

Hallo,

ich habe seit den letzten Tagen ständig Anrufe von unbekannten Nummern bekommen. Gestern haben sie mich aber leider erwischt :( Die Frau meinte ich habe 990 Euro gewonnen und zusätzlich auch eine Reise nach Italien oder Prag. Da sie aber die 990 Euro nicht ohne Steuerabzug überweisen können, meinten sie ich könnte dann ein Zeitschriften-Abo machen, für 59,80 Euro pro halbes Jahr und nach einem Jahr könnte ich das Abo wieder per Telefon kündigen. Die ersten 2 Monate sollen aber gratis sein. Um mir dann die 990 Euro zu überweisen (die sollen Mitte Apri überwiesen werden), sollte ich meine Bankkonto-Daten geben. Ich habs dummerweise gemacht (ich war in dem Moment sooo naiv!!!). Die Frau meinte dann zu mir, dass ich in der nächsten halben Stunde von einem weiteren Anbieter, der für die Zeitschriften zuständig ist, angerufen werde und so wars auch. Das Telefongespräch wurde auf Band aufgenommen, nachdem ich bejaht habe (ich bin so dumm...). Da wollte sie meinen Geburtsdatum und Kontonummer haben (musste die letzten 3 Ziffer selber nennen). Und dann wars das auch.

Kurz danach merkte ich, was für eine Falle das sein muss! Ich wollte sofort kündigen, da ich ja noch mein Widerrufsrecht habe. Dummerweise habe ich aber keine Ahnung wie der Name des Unternehmens heißt. Vielleicht irgendwas mit 24? Win24? Bin mir nicht sicher. Eine Adresse habe ich somit nicht und kann niemanden was schicken. Die Unterlagen meinten sie, werden mir in 10 Tagen geschickt (wird wohl nach 2 Wochen erst kommen, sodass ich mein Widerrufsrecht verlieren...). Ich hatte nach einer Nummer gefragt, wo ich sie erreichen könnte. Die Frau meinte, dass es zusammen mit den Unterlagen kommt (na toll...). Und wenn ich die Nummer wähle, von der ich angerufen worden war, existiert sie anscheinend dann nicht...

Was soll ich machen? Ich sitze hier in einer Falle. Bin zur Polizei gegangen, um beraten zu werden. Außerdem habe ich mich bei meiner Bank auch informiert und kann immerhin das Geld zurückbuchen, falls die Abzocken mir Geld ausbeuten wollen...

Ich brauche unbedingt Hilfe! Ich fühle mich so elend... :(

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Hallo lalana123, auch ich und Freunde von mir sind in eine Abzockfalle getappt. Ich habe hier unter Tipps folgendes Formular reingestellt (Inkasso dann weglassen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom ......., in dem Sie einen Betrag von ...... Euro zuzügl. Inkassokosten für einen angeblichen Vertragsabschluss ...... verlangen.

Ich habe jedoch nach meiner Überzeugung keinen Vertrag mit Ihrem Mandanten

................. geschlossen. Daher bin ich nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen.

Im Übrigen haben Sie keine Vollmacht im Original beigefügt, aus der Ihre Bevoll-

mächtigung für die Forderung aus dem Vertrag mit ................ hervorginge. Allein deshalb weise ich Ihre Forderung als unzulässig zurück.

Vorsorglich, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, fechte ich den angeblich geschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung und Irreführung an.

Hilfsweise widerrufe ich den angeblich geschlossenen Vertrag form- und frist- gerecht. Bis zum gerichtsfesten Beweis des Gegenteils bestreite ich zudem, ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt worden zu sein.

Der Widerruf ist daher fristgerecht.

Hilfsweise kündige ich den angeblichen Vertrag.

Außerdem fordere ich Sie und Ihren Mandanten auf, alle Daten zu löschen, die sich auf diesen Vorgang beziehen. Ebenfalls ergeht hiermit ein Verbot, meine Daten zu Werbezwecken zu speichern und zu verwenden oder an Dritte weiterzureichen.

Da die Forderung von mir bestritten wird, ist die Übermittlung meiner personen-bezogenen Daten über eine Forderung gem. § 28 a Abs. 1 Nr. 4 d Bundesdaten- schutzgesetz unzulässig. Bei Zuwiderhandlungen behalte ich mir alle in Betracht kommenden rechtlichen Schritte gegen Sie vor.

Ich fordere Sie auf, mir bis zum ............. die Erledigung der Angelegenheit schriftlich zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

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Hier noch ein Beitrag,

Die Satzung kann allerdings bestimmen, dass eine Kündigung nur zum Ende des Geschäftsjahres oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist zulässig ist. Diese Frist darf, ab dem Zugang der Kündigung, jedoch höchstens zwei Jahre betragen. Für diese Zeit kann die Satzung den Austritt aus dem Verein ausschließen. Enthält die Satzung keine Kündigungsfrist, ist die Kündigung jederzeit möglich. Auch die Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres kann mit einer Frist verbunden werden. Aus der Satzung kann sich auch ergeben, dass das Geschäftsjahr nicht identisch ist mit dem Kalenderjahr.

alles unter dem Link:

http://www.helpster.de/kuendigung-der-mitgliedschaft-im-verein-darauf-sollten-sie-achten_44097#zur-anleitung

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Hallo aidu1, vielen Dank für das Freundschaftsangebot. Ich nehme grundsätzlich keine Freundschaften an.

Dein Vater muß mind. ein Jahr Mitglied sein. Die Kündigung endet in Deinem Fall somit erst zum Ende des Jahres 2013.

Um genau zu wissen, ob dieses Rechtens ist, erkundige Dich bitte bei der renomierten "Verbraucherzentrale" deines Wohnortes. Bei mir ist es die in Hannover gewesen.Das Gespräch von ca. 15 Min. kostete ca. 10 €. Hört sich zu erst vielleicht viel an. Ich habe hierdurch 1 Jahresbeitrage gespart.

Hier ein Link: http://www.verbraucherzentrale.de/

Du findest unter "TIPPS" ein Briefformular, welches z.B. bei Abzocke genutzt werden kann. "Formular bei Abzocke/Inkasso/Gewinnspiele"

Vielleicht ist beim nächsten "Reinfall" hilfreich. Ich wünsche Dir viel Erfolg, um eher aus dem Vertrag zu kommen.

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Hier noch ein hilfreicher Link: http://www.deutsche-alzheimer.de/index.php?id=29

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Es gibt für Alzheimerpatienten eine zusätzliche monatliche Betreuungsaufwandsentschädigung von 100 € bis 200 €. Um diese zu bekommen, muß vom MDK eine Begutachtung erfolgen und dann von der Pflegekasse genehmigt werden (auch Pflegestufe 0 genannt). Von diesem Geld können, über den Pflegedienst oder auch z.B. vom DRK, ehrenamtliche Helfer/Helferinnen - mit spezieller Schulung für Demente - angefordert werden. Die Ehrenamtlichen können z.B. mit der dementen Person einen Spaziergang machen, oder den Einkauf mit der Dementen erledigen. Das eben, welche Bedürfnisse die Demente hat. Diese Ehrenamtlichen bekommen eine Aufwandsentschädigung. Diese Aufwandsentschädigung kann nur über einen Pflegedienst oder z.B. DRK abgerechnet werden. Die 100€ oder 200€ werden nicht an die Angehörigen ausgezahlt. Es besteht dann auch die Möglichkeit, die Demente in eine Tagesstätte unterzubringen. Tagesstätten gibt es oft in Pflegeheimen oder einer örtlichen Organisation. Als Spiel eignet sich: "Schnapp, Land,Fluß". Ähnlich "Stand, Land,Fluß",dieses besteht aber aus Karten. Es enthält Karten von A - Z und Kategorienkarten, wie z.B. Musik, Tier, Land, Beruf etc. Hier muß man zum Beispiel unter der Kategorie "Tier", ein Tier mit dem Buchstaben z. B. "M" finden (Möve,Maus etc.) Es macht Spaß und kann zeitlich unbegrenzt gespielt werden. Auch mit mehreren Personen. Hier im Forum ist schon vieles über die "Aktivierung von Dementen" geschrieben.

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Nebenkostenabrechnung Heizwerte falsch abgelesen... wer hat Erfahrungen damit?

Ich habe im Juli schonmal ein paar Fragen zu meiner Nebenkostenabrechnung 2010. Jetzt ist die Sache noch konkreter geworden und leider immer noch nicht vom Tisch. Läuft jetzt alles übern Anwalt, der ist aber leider erst Montag wieder zu erreichen. Daher möcht ich hier mal nachfragen, ob sich jemand auskennt, damit ich nicht bis Montag mit schlechter Laune rumlaufen muß..

Falsch aufgelistete Wartungs- und Versicherungsrechnungen sind schon aus dem Rennen, aber die falsch abgelesenen Heizwerte stehen immer noch im Raum.

Es waren damals zwei Herren zum Ablesen da, die mir nichts Schriftliches geben wollten oder konnten. Ich hab also die von denen abgelesenen Werte mitgeschrieben und danach mit der 2009er Abrechnung verglichen, um zu sehen, was auf mich zukommt. Dabei stellte ich fest, daß bei 4 von 6 Heizungen der absolut identische Wert von der Endabrechnung 2009 abgelesen wurde. Daraufhin hab ich bei Techem angerufen, weil ich das seltsam fand. Die Dame erklärte mir dann, wie man die Heizung abliest und es kamen logischerweise andere Werte raus. Ich hatte nun aber definitiv meine korrekten Anfangs- und Endwerte. Und jetzt fängt das Drama an. Nachdem ich also meine Abrechnung 2010 erhielt, standen da die falschen Werte drauf, was ich bemängelte. Die Abrechnung wurde korrigiert... aber leider nur die Endwerte... die Anfangswerte wurden ALLE auf Null gesetzt, was ja aber nicht so war. Jetzt soll ich statt ca. 2.200 Einheiten stolze 5.800 Einheiten bezahlen und die Firma Techem behauptet Stein und Bein, die Werte standen auf Null. Was meinen die denn wohl, wo die Herren die Zahlen her hatten, die sie abgegeben hatten? Ich hatte denen ja schließlich nicht meine Vorjahresabrechnung in die Hand gedrückt. Wie kommen die dann wohl darauf.... weil sie es so abgelesen haben. Und Firma Techem ist der Meinung, es stand auf Null, weil ja angeblich bei der Jahresendablesung immer automatisch auf Null gestellt wird! Warum können die nicht einfach mal zugeben, daß die was falsch gemacht haben. Und noch viel schlimmer.... Warum soll ich denn jetzt für Fehler zahlen, die andere gemacht haben..... Wenn die richtig rechnen und ablesen würden, würden sie merken, daß ich sogar noch ne Rückzahlung bekommen muß!!!

Hatte jemand dieses Problem auch schon? Und vor allem.... wie ging die Sache aus?

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2010 war ein sehr kalter Winter. Da kann es durchaus sein, dass ein "doppelter" Verbrauch möglich wäre. Können "Fehler" bei der Messung (nicht ablesen) auftreten? Gut ist es, zwischendurch mal die Einheiten abzulesen. Im neuen Jahr, hier also 2010 werden grundsätzlich die Werte auf "null" gesetzt. Dies kan an vielen Geräten abgelesen werden. Kannst du in Erfahrung bringen, wie der Verbrauch bei anderen Mietern im Haus war?

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Um den Besuchs- und Begleitdienst für Demente auszuführen, ist ein spezieller Vorbereitungskurs (mit Zertifikat) notwendig. Der freiwillige Einsatz wird mit einer Aufwandsentschädigung seitens der Pflegekasse gem. § 45 c SGB IX vergütet.

Der Betreuungsbedarf kann nur über den MDK ermittelt und von der Pflegekasse genehmigt werden. Dies ist die sogenannte "Pflegestufe 0".

Vom Bundesministerium für Gesundheit (http://www.bmg.bund.de):

Wer hat Anspruch auf den Betreuungsbetrag? Für Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (psychisch kranke, behinderte oder demenziell erkrankte Menschen) hatte der Gesetzgeber bereits zum 1. Januar 2002 Verbesserungen bei der häuslichen Versorgung eingeführt. Solche Pflegebedürftige können seitdem zusätzlich für Betreuungsleistungen bis zu 460 Euro pro Jahr von der Pflegekasse im Wege der Kostenerstattung erhalten. Der Betrag dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, von zugelassenen Pflegediensten (sofern es sich um besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung und nicht um Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung handelt) oder von nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangeboten entstehen.** Der Betreuungsbetrag wurde im Jahr 2008** erhöht. Seit dem 1. Juli 2008 wird je nach Betreuungsbedarf ein Grundbetrag oder ein erhöhter Betrag gewährt. Der Betreuungsbetrag ist auf bis zu 100 Euro monatlich (Grundbetrag) bzw. auf bis zu 200 Euro monatlich (erhöhter Betrag) gestiegen – und damit auf bis zu 1.200 Euro bzw. 2.400 Euro jährlich. Personen mit einem vergleichsweise geringeren allgemeinen Betreuungsaufwand erhalten den Grundbetrag. Personen mit einem im Verhältnis dazu höheren allgemeinen Betreuungsbedarf bekommen den erhöhten Betrag.

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Die Vermieterin kann nur dann etwas verlangen, wenn dieses mit der WG vereinbart wurde (im Mietvertrag oder in anderer Schriftform. Wichtig ist, auf welchen Namen laufen Telefon- und Internetanschluß? Wenn Ihr bereits einen Internetanschluß habt, ist es nicht nachvollziehbar, dass sie auch noch eine Zahlung verlangt. Viel Glück!

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Ich denke, es wird ausreichen, wenn du den Vermieter anschreibst und darauf hinweist, dass du in die Wohnung erst am 01.06.2010 eingezogen bist. Auch die Unstimmigkeiten mit dem Vorauszahlungsbetrag angeben und dann um eine geänderte Abrechnung bitten. Welche Nebenkosten alle in der Vorauszahlung sind, muß in deinem Mietvertrag stehen. Müllabfuhr und Gemeinschaftsantennenanlage sind Nebenkosten, die ein Mieter anteilig übernehmen muß.

Der Jahresbeitrag beim Deutschen Mieterbund (DMB) kostet ca. 70 €. Hier wird ausschließlich beraten und für weitere Briefe, die der DMB versendet wird eine geringe Gebühr fällig. Den Mieterbund kannst du nach einem Jahr wieder kündigen. Um einen Rechtsschutz für einen Anwalt zu erhalten, ist in der Police der Eintrag "für Mietrecht" notwendig. Ohne diesen Eintrag, hast du auch keinen Mietrechtsschutz.

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Hallo, die Sendung hieß: Omas neue Polin und wurde am 10.11.2011 um 22.35 Uhr auf MDR gesendet. Eine Doku - Pflege rund um die Uhr.

Ich habe die Sendung leider nicht sehen können.

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Einengung der Farbwahl auf „Weiß“ unwirksam, BGH zu Schönheitsreparaturen.

Auf der Internetseite vom Deutschen Mieterbund unter "Pressemeldung" mit Datum 25.01.2011:

http://www.mieterbund.de/pressemitteilung.html?&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=313&cHash=69160c549d06ee56b917c62ecd4f6580

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http://www.mieterbund.de/pressemitteilung.html?&no_cache=1&tx_ttnews[ttnews]=324&txttnews[backPid]=3126&cHash=9baf7c8f43

Auszug vom Mieterbund: Auch Prüfgebühren für einen Feuerlöscher oder die Dachrinnenreinigung sind denkbare „sonstige Betriebskosten“. Voraussetzung ist immer, dass im Mietvertrag ausdrücklich geregelt ist, welche Kosten unter „Sonstiges“ abgerechnet werden dürfen.

Wasser/Abwasser:

Zu den Wasserkosten gehören neben dem reinen Wassergeld auch die Kosten einer Wasseruhr inklusive regelmäßiger Eichkosten, Kosten der Berechnung und Aufteilung, unter Umständen auch Kosten für eine Wasseraufbereitungs- oder eine Wasserhebeanlage. In den meisten Fällen erfolgt die Abrechnung der Wasserkosten nach dem Verteilerschlüssel „Kopfzahl“ oder „Wohnfläche“. Nur im Neubaubereich muss zwingend verbrauchsabhängig anhand von Wasseruhren in den Wohnungen abgerechnet werden. Zu den Entwässerungskosten gehören die städtischen Kanalgebühren. Hierzu können aber auch die Kosten für eine private Anlage bzw. die Kosten für Abfuhr und Reinigung einer eigenen Klär- und Sickergrube gezählt werden. Auch von der Gemeinde per Abgabenbescheid erhobene Kosten, wie Sielgebühren, Oberflächenentwässerung, Regenwasser oder Niederschlagswasser, gehören zu den Entwässerungskosten.

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Hallo DemenzPm, Ich bin mir nicht sicher, aber eine Abrechnung müsste im Pflegeheim über den dortigen "Begleitenten Dienst" möglich sein. (Ich vermute, du meinst die "Betreuung für Demenzkranke nach dem Pflegeleisungsgezetzt". Wenn die Betreuung von Ehrenamtlichen ausgeführt wird, ist das Zertifikat "Qualifizierung zur Betreuung demenzkranker Menschen" notwendig).

Die Betreuungskraft, kann auch über eine andere Institution, wie z.B. DRK, Pflegedienste die Kosten abrechnen.

Hier ein Text von der Alzheimer Gesellschaft :

Pflegeheime können für jeden Bewohner, bei dem ein hoher allgemeiner Betreuungsbedarf festgestellt wurde, einen Leistungszuschlag von der Pflegekasse fordern. Es reicht die erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz (zwei Fähigkeitseinschränkungen, davon eine aus dem Bereich 1. - 9.). Die Heime erhalten den Zuschlag jedoch nur, wenn dafür gesonderte Mitarbeiter finanziert und eingesetzt werden, die sich ausschließlich um die Betreuung (nicht um die Pflege) der Heimbewohner kümmern. Für 25 Bewohner mit hohem Betreuungsbedarf kann eine Vollzeitkraft für die Betreuung eingesetzt werden.

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Hier ein Formular bei Abzocke "Gewinnspiele". Ausdrucken und leere Felder mit deinen Daten ausfüllen. Viel Glück! Du kannst auch zur örtlichen Verbraucherzentrale gehen, die geben auch sehr guten Rat (evtl. fallen geringe Kosten an).

http://www.gutefrage.net/tipp/formular-bei-abzockeinkassogewinnspiele

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Hallo pina137, unter dem Link ist ein Formular, welches ich von der Verbraucherzentrale Niedersachsen erhalten habe. Auch ich musste gegen ein anderes Inkassounternehmen angehen.

http://www.gutefrage.net/tipp/formular-bei-abzockeinkassogewinnspiele

Bei weiteren Drohungen nichts unternehmen. Sollte jedoch vom Gericht ein "Gerichtlicher Mahnbescheid" eintreffen, zu diesem bitte Widerspruch einlegen. Viel Glück!

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Hallo Tom91, druck dir das "Formular bei Abzocke/Inkasso/Gewinnspiele" aus und schick es an Atriga als "Einwurf-Einschreiben".Du erhälst dann von der Post bzw. im Internet eine Info, wann das Einschreiben eingeworfen wurde. So kann keiner die "Annahme verweigern".

http://www.gutefrage.net/tipp/formular-bei-abzockeinkassogewinnspiele

Viel Glück!

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Hallo Loley, wenn du nicht auf einer kostenpflichtigen Seite warst, schick das Schreiben: Formular bei Abzocke/Inkasso/Gewinnspiele unter dem Link:

http://www.gutefrage.net/tipp/formular-bei-abzockeinkassogewinnspiele

Das Inkassobüro muss nicht zwingend vorher mehrere Mahnungen versenden. Viel Glück!

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Ich finde IrfanView 4.28 sehr gut. Unkompliziert und sehr gut. Auch die Stapelverarbeitung funktioniert gut. Bei IrfanView können auch Videos angezeigt werden.Dazu sollte Quicktime installiert sein. Viel Glück!

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Hallo Ceyhun, ob das möglich ist, müßtest du aus der Beschreibung von deiner Digitalkamera entnehmen.

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Hallo cbabo, vielen Dank für den Stern. Ich wünsche dir einen guten "Durchblick" - und hoffentlich mehr Geld bei der Nebenkostenabrechnung.

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