JA, das ist Rechtens!! (wenn auch nicht grade positiv für die Kunden... aber was ist schon positiv für Euch, seit es Hartz 4 gibt??) Das was Du da ausgefüllt hast war die Anlage VORLÄUFIGES Einkommen für den Bewilligungszeitraum EKS. Den Betrag den Du da eingetragen hast wird Dir für den Zeitraum der Bewilligung angerechnet. Du musst dem Jobcenter ja eine monatliche Abrechnung zukommen lassen. Kassenbuch oder ähnlicher Nachweis. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes bekommst Du wieder eine Anlage EKS. Dieses Mal ABSCHLIESSENDES Einkommen. Sprich... Das Tatsächliche Einkommen was Du erzielt hast. Ist dieses Einkommen niedriger als das was Du vorher angegeben hast, bekommst Du die Differenz zurück. Das ist sehr wohl eine gängige Methode bei Selbständigen, die aufstockend ALG II beziehen. Ob es menschenwürdig ist, bleibt dahin gestellt. Das ganze Hartz 4 System ist da fragwürdig, aber das ist nur meine Meinung. Ihr sollt Euch schon wehren, aber tut das auf einer Basis, die auch Hand und Fuss hat. Nicht nur jammern.... informiert Euch richtig! Als Tip kann ich Dir noch geben Deinen Sachbearbeiter zu kontaktieren und eine Änderungsmitteilung anzufordern. (bekommst Du auch hier im Netz zum ausdrucken) In dieser Mitteilung korrigierst Du Deine Vorläufigen Angaben zum Einkommen dann. Ich würde dabei nicht mehr als Deinen Anrechnungsfreien Betrag angeben. Vor allem dann, wenn Du gerade keine Kinder zu betreuen hast, Risiko ist.... Wenn das längere Zeit so geht, wird dich das JC dazu nötigen das Gewerbe abzumelden....

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Wenn Du Dich ernsthaft für das Thema interessierst muss Dir tatsächlich klar sein, dass sich nach dem "Genuss" dieser Literatur eventuell Dein Weltbild derart verändert, dass Du schon ein starker Charakter sein musst um die Spreu vom Weizen zu trennen! Es ist ist so viel Müll im Umlauf, dass es wirklich schwer werden kann zu unterscheiden. Als Quelle für Literatur kannst Du mal beim Kopp Verlag nachsehen, aber wie gesagt: Keine Garantie auf die Qualität der angebotenen Werke! Zumindest ist es keine Massenmedien Ware! :-)

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;-) ähm... was genau willst Du jetzt noch wissen? Du hast doch schon alles gesagt! Aber ich muss Dich enttäuschen.... der XY kommt nicht auf die Welt! Der ist längst mitten unter uns... und retten wird Dich da auch kein Jesus! Das Auge ist nur ein Symbol.... Das wirklich Böse arbeitet im Hintergrund. Manipuliert Kontrolliert und schränkt Deine Freiheit Stück für Stück ein... Fang an zu denken, begreife Deine Umwelt und was grade in der Welt passiert ..... und rette Dich selbst!

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... einfach mal ansehen und nachdenken!

http://www.youtube.com/watch?v=TN9DlWmw_14
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So ganz einfach ist das nicht, da Deine Eltern noch unterhaltspflichtig sind. Solange Du nicht nachweisen kannst, dass das Verhältnis zerrüttet ist, oder ähnliches ,wirst Du auch keine Leistungen bekommen. Etwas anderes ist es, wenn Deine Ausblidung zu weit vom Wohnort entfernt ist. Einfach aus Lust und Laune ausziehen und H4 beantragen geht leider nicht. Trotz allem solltest Du Dich erkundigen und wenn es Gründe gibt, warum Du nicht länger zuhause bleiben kannst, dann solltest Du es auch durchziehen.

Vor allem wenn Deine Eltern auch der Meinung sind, dass es besser wäre, dann könnt ihr Euch diesbezüglich auch absprechen.... :-)

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Wundert mich dass deine Frage noch existiert.. Normalerweise werden die "sogenannten " Verschwörungstheorien konsequent von den Betreibern hier gelöscht nachdem sie von den treuen gläubigen Staatsdienern aufgespürt wurden. Du wirst deshalb hier keine echten Antworten bekommen. Im Netz gibt es dazu auch schon genug. Hier gibt es keine Kritik an diesem System!!! Warum? Das muss ich dir ,glaube ich, nicht mehr erklären....soviel zur freien Meinungsäusserung. Und obwohl es so offensichtlich ist, sind die Menschen noch immer blind. Deine Augen scheinen offen zu sein....

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Wegen meiner Krankheiten, muss ich von HARTZ IV leben,warum?

Seit dem 01.07.2005, bin ich HARTZ IV, von der Renten Stelle Halle aus. Ich bin von Beruf Maurer, 59 Jahre. Immer wieder kommt die Renten Stell, mit anderen Ausreden, Wie zum Beispiel, ich solle mich Reinigungsarbeiten, ohne Zwangs Stellung. Was hab ich: Rücken Schmerzen, rund um die Uhr, keine OP möglich, war schon bei vier Spezialisten, alle sagten das selbe nur die Renten Stelle Halle, meinten, ich könne sechs Stunden arbeiten, ohne das ich etwas arbeiten darf. Geht weiter; Diabetes, Deppressionen, Sehnen Riss in der rechten Schulter, Unfall und hinterher, verkehrte Behandlung der Ärzte, Psychisch bin ich auch ein Frack, Angstzustände. Von den Jobcenter, habe ich von 2008, bis heute, keine Umschulung, oder sonst etwas bekommen, weil Sie mit mir nichts anfangen konnten. Was darf ich nicht, von der Renten Stelle Halle aus: Nicht im freien, arbeiten, kein Puplikumsverkehr, nicht mehr als 10Kg heben, keine Schichtarbeit, nicht dauern in stehen, sitzend und laufen, arbeiten, nicht in gebückter Stellung, nicht im Nassen, oder Durchzug. Was ich nun arbeiten soll, konnte bis heute, keiner sagen. Ich muss jeden Tag, Schmerz Mittel einnehmen, früh, mittag und abends. Ich weiß wirklich nicht mehr weiter, ach noch etwas, die Renten Stelle, hat mich von Maurer, zum Hielfsarbeiter, herabgesetzt. Denn ich sollte 144,00€ bekommen, als Hielfsarbeiter, 990,00€, aber so bekomme ich 540,00€, wovon alles bezahlt werden muss.

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Hol Dir einen Beratungsschein (10 EUR) beim Amtsgericht und such dir einen Anwalt für Soziales. Eine andere Möglichkeit hast Du nicht! Und lass Dich bloss nicht einschüchtern. Kämpf für Dein Recht!

Viel Erfolg!

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Dann wird es aber Zeit, dass Du ALG II beantragst!!! Das dauert bei einem Erstantrag sehr lange und wir haben schon Februar! Die Unterlagen bekommst Du beim JC Deiner Stadt oder hier im Netz!

Ich hoffe für Dich, dass Du bald nen Job findest, denn der Seelenstrip bei H4 ist nicht zu unterschätzen. Falls es aber doch nicht anders geht, dann informiere Dich gut, damit Du nicht in Fallen tappst, die Dir die JC als Frischling gerne stellen. Wenn Du Detail-Fragen hast kannst Du mich gerne anschreiben. Habe bevor ich mich vor 7 Jahren selbständig gemacht habe, selbst die Anfänge des menschenverachtenden ALG II zu spüren bekommen und kenne daher einige Schwierigkeiten, die Du bekommen kannst.

Hier mal eine Seite auf der Du gute Tips bekommst:

http://www.gegen-hartz.de/

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Steht in Deinem Vordruck: EKS abschliessende Einnahmen. Bei privatem KfZ sind es 0,10Ct pro km.

Die Bundespauschale ist 0,30 Ct, aber das interessiert das JC nicht. Sie erstatten bzw. verrechnen max. 0,20 Ct für Reisekosten. Stellen sich also mal wieder über andere geltende Gesetze. Welchen Grund hat es, einem ALG II Empfänger WENIGER Pauschale zu geben als einem Normalverdiener? Das schreit zum Himmel.... aber das nur am Rande!

Ob das bei betrieblichem Kfz gilt weiss ich leider nicht, da ich damals, als ich angefangen habe und noch Aufstocker war, auch kein Betriebliches KfZ hatte.

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Der komplette Soundtrack von "Sons of anarchy" geht in diese Richtung. Ist aber schon etwas "speziell" :-)

Boss Hoss sind auch nicht zu verachten!

https://www.youtube.com/watch?v=b6NDdF-R2uk
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Widerspruch verfassen- Anwalt nehmen und klagen. Die Chancen stehen gut! Das meine ich ernst.

Anders machen die mit Euch den Hampelmann und offensichtlich kennt ihr nicht einmal ansatzweise Eure Rechte! Darlehen ginge zwar auch, aber das könnt ihr immer noch, wenn alles andere nichts gebracht hat. Erst innerhalb der Frist einen Widerspruch mit Erklärung verfassen und wenn ihr das nicht selbst könnt, dann holt Euch besser SOFORT einen Beistand.

Viel Glück!

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Da hat Dich der/die Nichtsblickende Quereinsteiger am Telefon ganz schön beschi....en!!! Glatte Fehlinfo! Schau mal hier:

http://www.ba-auslandsvermittlung.de/lang_de/nn_2958/DE/Rueckkehrer/Deutschland/Deutschland-Knoten.html__nnn=true

Arbeitsuchend melden bei der Agentur für Arbeit Sie können sich bereits drei Monate vor Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses im Ausland bei der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland als arbeitsuchend registrieren lassen. Damit kann die Zeit vor der tatsächlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses für die aktive Arbeitplatzsuche genutzt werden. Falls Sie bei der Rückkehr nach Deutschland nicht sofort ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufnehmen können, müssen Sie sich zum frühest möglichen Zeitpunkt unbedingt persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.

Das heisst für Dich: GIB GAS! Ansonsten hast Du tatsächlich ein Problem, wenn Du mit nichts in der Tasche hier aufschlägst. Ich kenne Fälle von ALG II Beziehern bei denen wir, nach 6 Monaten ohne Bezüge, erst durch die Untätigkeitsklage Erfolg hatten. Also immer schön von Anfang an am Ball bleiben!!! Nicht abwimmeln lassen und vor allem: Mittellosigkeit sofort angeben. Notfalls mit Anwalt durchfechten. Grade die Rückkehrer aus dem Ausland werden bevorzugt NICHT behandelt. Und ob Student oder Steuerflüchtling spielt hierbei nur eine untergeordnete Rolle....

Deutschland Deine Jobcenter-Tressentrullas! Wenn Du den Namen dieses ausgesprochenen 0-Checkers noch hast, dann hast Du gleich die Möglichkeit, Dich auf dem JC unbeliebt zu machen... :-)

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Also für mich ist DER hier der ultimative Erotik-Strip Song! Kaum zu toppen... ..

Ist aber eben ein Richtiger Strip-Song! Hatte erst mal falsch gelesen.. Sorry! ;-) Trotzdem gut!

https://www.youtube.com/watch?v=4b04jq7NB1s
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Dogit hat die Anwort bereits gegeben, aber da es hier noch immer Ungläubige gibt, die tatsächlich denken, dass NUR bestimmte "Behörden" auf deinen Fingerabdruck bzw. dem RFID Chip (der ja nun wirklich ALLES von Dir verrät) zugreifen können, hab ich hier ein kleines Filmchen welches NICHT von irgendwelchen Verschwörungstheoretikern stammt, sondern in Euerem Lieblingsmedium TV gezeigt wurde. Ausnahmsweise mal was sinnvolles... ;-)

Meine persönliche Meinung zu dem Thema? AUF KEINEN FALL MEHR DATEN VON DIR PREISGEBEN ALS UNBEDINGT NÖTIG! (Ich für meine Person habe auch den RFID-Chip des Perso in der Mikrowelle unlesbar gemacht. Geht ja keinen was an, wo ich wann mit meinem Auto fahre, oder wo ich einkaufe.... ) :-)

https://www.youtube.com/watch?v=nBte6EbhCvg
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Sag Deinem Nachbarn höflich aber bestimmt, dass sie nichts mehr für Dich annehmen sollen und damit ist der Drops gelutscht! Und wenn der Pakettrollo, dann immer noch nicht nach oben geht, dann kannste immer noch was unternehmen... Nachteil: Wenn Du nicht zuhause bist kannste dann in Zukunft ins nächste Postamt latschen... ! Überleg Dir gut was Dir lieber ist!!

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Gerichtsvollzieher droht zu unrecht!

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich hab durch Jugendsünden ein paar Schulden angehäuft....die konnte ich dann auch zum teil schon wieder Abbezahlen...nun wurde ich Anfang des Jahres arbeitslos und beziehe nun hartz4 (was ja schon schlimm genug ist). Konnte daher ein paar Monate lang nix mehr abbzahlen.

Ich hab zwar schon damit gerechnet, aber heute kam dann auch ein Gerichtsvollzieher. War selbst nicht zuhause sondern nur meine Mutter (Wohne noch bei den Eltern). Es gab vorher keine einzige Ankündigung oder sonst was. Also auch keinen Anruf und auch keinen Brief mit einem Termin....was ja auch normal ist.... ABER was der Gerichtsvollzieher meiner Mutter gesagt hat, war nicht normal.

Meine Mutter wollte ihn nicht in die Wohnung lassen, weil er halt ein Fremder ist. Er hat dann sofort damit gedroht, dass er dann wieder kommt mit der Polizei. Seit wann kann ein Gerichtsvollzieher direkt mit der Polizei drohen bei dem ersten Besuch?? Meines Wissens ist es ja so, dass er bei dem dritten angekündigten Treffen, bei dem ich nicht vorzufinden bin, die Wohnung öffnen lassen kann.

Wieso droht er dann direkt mit der Polizei nur weil meine Mutter ihn nicht rein lassen wollte??

War das eine Art Abschreckung?? Ist doch richtig, dass er mich erstmal 3 mal nicht antreffen muss, damit er solche Mittel anwenden kann, oder?

Er hat auch keinen Zettel, Brief oder Nachricht hinterlassen. Er hat auch keinen Namen genannt. Sonst würde ich da direkt zurückrufen...jetzt weiß ich nicht was ich tun soll...muss ich damit rechnen, dass er mir zb morgen mit der Polente hier antanzt?

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Lass Dich bloß nicht einschüchtern. Das war kein GV! Und wenn doch, dann mach ihm die Hölle heiss. Mit Hilfe der Aussage Deiner Mutter kannst Du dem ganz schön eine vor den Latz knallen. Sorge aber dafür, dass beim nächsten Mal Zeugen dabei sind. Je mehr, je besser! Vielleicht macht ihr ja mal ne Gerichtsvollzieherparty, so wie Tiks in Berlin? :-)

http://www.youtube.com/watch?v=u6D7fA1HV0Y
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Um jetzt hier mal ohne Vorurteile über ALG II Bezieher kurz und knapp auf Deine Frage zu antworten:

Rede mit Deinem Zahnarzt. Er ist dem Erziehungsberechtigten gegenüber auskunftspflichtig und hat diese Pflicht verletzt. Dein Sohn ist mit 15 Jahren nur vermindert geschäftsfähig und kann das nicht selbst entscheiden.

Sollte der Zahnarzt uneinsichtig sein, kannst Du die Rechnung verweigern und Dir auch einen Rechtsbeistand holen. Erfahrungsgemäss wird es aber nicht soweit kommen, da der Arzt genau weiss, dass er unter falschen Vorraussetzungen die teuere Variante der Prophylaxe benutzt hat. Mach Dir mal keinen Kopf. Bezahlen würde ich VOR einem Gespräch auf keinen Fall. Er wird dadurch nicht arm und passt das nächste Mal besser auf :-)

Was die Leistungen der Minderjährigen ALG II Empfänger betrifft, so bin ich eher der Meinung, dass diese sehr wohl die Prophylaxe, Füllungen(OHNE AMALGAM) ,so wie auch Zahnspangen etc bezahlt bekommen SOLLTEN! Denn nur mit einem ansprechenden Gebiss werden sie später auf dem Berufsmarkt auch einen Job bekommen. Aber NEIN--- das Geld wird lieber dazu verwendet das Ausland bei ihren Kriegstreibereien zu unterstützen... da könnt ich K+++tzen!

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