Ich würde Dir empfehlen, Dich diesbezüglich beraten zu lassen. Es gibt die EUTB-Beratungsstellen, sie haben meistens in Städten Beratungsstellen bzw. beraten auch in größeren Gemeinden. Sie haben von sozialen Problemen Ahnung und Du solltest dann in dem Gespräch alles aufführen und auch authentisch sind. Erkundige Dich doch bei Deiner Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder benutze Google, da wirst Du sicher die Sprechzeiten erfahren. Hast Du schon mit Deinem behandelnden Arzt darüber gesprochen, oft ist das der erste Ansprechpartner.

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Er sollte sich an das Betreuungsgericht wenden und die Sache schriftlich darlegen. Schriftstück mit Absender und Anschrift, Datum und Betreff versehen. Anschließend die Begründung rein schreiben, warum er in diesen Gebieten z.B. keine Betreuung mehr braucht. Es sollte aber schon glaubhaft geschrieben werden, dass er dazu wirklich jetzt in der Lage ist.

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Sie können sicht beim Amtsgericht Ihres Ortes beraten lassen oder bei der Betreuungsbehörde (Stadtverwaltung, Landratsamt).

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Der Antrag wird ja dann beim Betreuungsgericht gestellt. Wenn Sie dort klar und deutlich Ihre Argumente vorbringen, dass Sie das machen möchten, sollte es keine Probleme geben. Fallstricke würde ich nicht unbedingt sehen, Sie sorgen ja dann für Ihren Sohn. Bei der Auswahl des Betreuers ist das eine andere Sache, man weiß nicht, mit wem man es zu tun hat!

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Im Eilverfahren dürfte es nicht so lange dauern. Ich hörte von einer Bekannten, die das auch eingeleitet hat, dass sie wohl 3 Monate gewartet hat. Ansonsten sind die Wartezeiten länger.

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