Hallo
Jeder , der der seine Rechte verletzt sieht , darf abmahnen . Er kann sich eines Anwalts bedienen , muss es aber nicht .
Insofern sollte man das hier ernst nehmen .
Wenn Du unerlaubt die Artikelbeschreibung von jemanden anderen benutzt , hat der Anspruch darauf , dass Du das in Zukunft unterläßt und dass du ihm nachträglich die entgangene Nutzungsgebühr bezahlst .
Einfach so pauschal 300 Euro zu verlangen ist natürlich nicht korrekt . Er müßte schon genauer aufschlüsseln , wie er die berechnet .
Ich hab den Eindruck , dass da jemand in erster Linie möchte , dass du deine gestohlene Artikelbeschreibung entfernst .
Er will dir einen Schrecken einjagen und hofft vielleicht , dass Du trotzdem zahlst .
Wie gesagt , das ist mein Eindruck . Wissen tu ich es natürlich nicht .
Was kannst du jetzt machen ?
Das erste , was Du machen solltest , deine Artikelbeschreibung und alle Mails immer speichern/ausdrucken .
Dann kannst du einfach mal bei verschiedenen Anwälten , die im Internet Werbung machen , anfragen , wie Du dich verhalten sollst .
In der Regel kann man da anrufen und ein kurzes Erstgespräch ist fast immer kostenlos . Ich würd auch nur da anrufen , wo es steht , das ein kurzes Infogespräch gratis ist .
Viele Anwälte sagen dir in dem ersten kostenlosen Gespräch auch , was für Kosten auf dich zu kommen , wenn du sie beauftragst . Oft kann man da eine Pauschale vereinbaren .
Also fass die wichtigsten Fakten kurz zusammen und dann ruf einfach mal an .
Du findest die Anwälte , indem du bei Google die richtigen Suchbegriffe eingibst .