Es gibt bei jedem Hersteller verschiedene HDD mit verschiedenen Garantiezeiten .

Schau auf der ursprünglichen Rechnung , ob da eine Seriennummer steht oder der genaue HDD Typ steht .

Dann kann man bei Seagate nachfragen , wie lang die Garantie war/ist .

Innerhalb der Garantiefrist bekommst du beliebig viele Reparaturen/Ersatzlieferungen .

Die Garantiezeit verlängert sich dadurch aber nicht .

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Einfach irgendwie Kopieren geht nicht .

Du brauchst eine Installations DVD und musst Windows neu installieren .

Das kannst du auf der der externen Hdd machen oder auf dem Laptop .

War die Festplatte denn in Betrieb .als das Gerät runtergefallen ist ?

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Hermes Paket verschwunden... was nun?

Ich hatte schonmal eine Frage dazugestellt aber nun sind sieben der acht Pakete gott sei dank eingetroffen, aber ein Paket bleibt verschwunden. Die Empfängerin macht nun Druck und will ich das ich den Schaden ersetzte. Nochmalc kurze Info: Das Paket wurde mit Hermes versendent, ein paar Tage lang stand als Sendungsstatus das es in ... noch nicht angekommen sei. Daraufhin habe ich Hermes eine Mail geschrieben und sie haben geschrieben das sie sich drum kümmern. Kurze Zeit später war der Sendungsstatus (der sich bis heute nicht geändert hat) das dass Paket an den Versender, HF Bannwarthstraße gegangen ist. Bannwarthstr. ist das Retourenlager. Der Empfänger meinte nun ich habe das Paket wieder bekommen, was aber nicht der Fall war. Auf eine Mail meint Hermes das es nicht auffindbar sei. Nach den gesetztlichen drei Wochen die man ihnen Zeit geben muß, das Paket doch noch zuzustellen, habe ich eine erneute Mail geschrieben, mit Foto, Wertangabe, Hermes Quittung vom Paketshop... eben alles was nötig war. Bisher habe ich keine Reaktion von Hermes bekommen. Aber die Empfängerin will wie schon oben geschrieben nun das Geld von mir wieder haben. Ich könnte ich das Geld überweisen (knapp 8 Euro), damit ich Ruhe habe, aber ich habe alles Ordnungsgemäß gemacht. Hermes ist Schuld, aber was macht man gegen solch einen großen Konzern? Habe gelesen, das es ewig dauern kann bis die den Schaden übernehmen, wenn sie ihn überhaupt übernehmen. Obwohl ich Quittung und Sendungsnummer habe... Was soll ich machen?

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Ich geh mal davon aus ,dass Du private Verkäuferin bist .

Du musst nur nachweisen , dass Du die Sendung abgeschickt hast , was ja kein Problem ist , weil Du den Einlieferungsnachweis hast .

Der Rest ist das Risiko des Käufers .

Ich weiß nicht , wo man lesen kann , dass Du das Geld wieder hast ? Du brauchst dich auch auch nicht um die Sache mit Hermes kümmern , kannst es aber natürlich gerne machen .

Geht das Paket endgültig verloren , ist das allein das Pech des Käufers .

Erstattet dir Hermes irgendwann den Betrag , musst du den natürlich an den Käufer weitergeben .

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Komplizierter eBay-Betrug - bitte um Hilfe! (Paysafecard)

Hallo,

ich wollte etwas Taschengeld dazuverdienen, also habe ich zwei Paysafecards á 25€ bei der Tanke gekauft und auf eBay für 39,00€ eingestellt. In der Artikelbeschreibung stand ausdrücklich, dass der Versand der Codes bei Bezahlung per PayPal aus Sicherheitsgründen erst nach 24 Stunden erfolgt. So schnell, wie der Artikel eingestellt war, wurde er auch wieder verkauft.

Jetzt wird es kompliziert!

Der eBay-Account des Käufers lief über den selben Namen, wie der im PayPal-Account. Ich habe die Zahlung also per PayPal erhalten. Danach bekam ich eine Nachricht vom Besitzer des PayPal-Kontos, dass jemand sein Passwort geknackt hätte, er habe aber keine Paysafecards bestellt. Auf eBay findet er keine Einzelheiten über den Kauf, jedoch im PayPal-Account! Nach vielem hin- und her schreiben stellte sich heraus, dass der Käufer wirklich seinen ebay-Account manipuliert hat und mit einer anderen PayPal-Adresse bezahlt hat - nur wie? Jetzt kommt das nächste Problem: Nachdem ich die Zahlung erhalten habe, checkte ich alle Namen und Adressen. Da mir der Käufer vertrauenswürdig schien, habe ich die Codes sofort nach Zahlungseingang verschickt: EIN FATALER FEHLER!

Die Paysafecards sind nun leer und ich stehe jetzt zwischen dem opfer und mir selbst. Das Opfer setzt sich nun mit PayPal in Verbindung, was er machen soll. Einerseits habe ich für die Karten 50€ bezahlt und 80€ bekommen, abzüglich der eBay und PAyPal-Gebühren also 18€ Gewinn. Was passiert jetzt? Wird das Geld von meinem PAyPal-Konto wieder an das des Opfers zurückgebucht? Ich brauche Hilfe!

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Dein Käufer meldet einen nichterhaltenen Artikel und Paypal bucht dein Geld zurück . Wenn dein PP Konto leer ist , schicken sie dir eine Rechnung .

Du kannst mit ziemlich großer Sicherheit davon ausgehen , dass die Geschichte mit dem Knacken und Opfer erfunden ist .

Es kommt oft vor , dass Käufer es ausnutzen , dass man sich sein Geld von Paypal wiederholen kann .

Und überleg doch mal : Warum soll dir jemand für etwas 39 Euro bezahlen , was er überall für 25 Euro bekommt . Gäbe es nicht diese Möglichkeit mit paypal , würde niemand auf der Welt das zu diesem Preis kaufen .

Du bist noch nicht volljährlich und deine Mutter/Vater hat dir erlaubt ihren Account mitzubenutzen ?? Das ist überhaupt nicht illegal und auch von Ebay nicht verboeten . Deine Mutter/Vater wissen hoffentlich , was du machst , denn sie haben die Pflicht das zu kontrollieren , um Mißbrauch zu vermeiden . Sie sind letztlich die , die für dein Handeln gerade stehen müssen , weil sie die Inhaber des Account sind .

Was kannst du machen ?

Theoretisch könnte man eine Anzeige machen und dann würde die Polizei ermitteln . Auch eine Zahlung mit Paysafekarte ist nicht immer völlig anonym .

Man könnte diese Absicht dem Inhaber des angeblich gehackten Accounts mitteilen und ihm sagen , dass man ihn als Zeugen bennent .

Wie gesagt , keine Anzeige machen , sondern nur mitteilen , das man am überlegen ist , dies zu machen .

Ich bin mir ziemlich sicher , dass du dein geld schnell wieder hast bzw. er auf eine meldung an paypal verzichtet .

Oder Du hakst die sache als Lehrgeld ab und machst gar ncihts .

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Du darfst selbstverständlch bei ebay irgendwelche Codes oder Zugangsdaten per Mail verschicken .

Du darfst auch Spieleaccountsauf Ebay verkaufen .

Das verstößt weder gegen die Ebay Agb noch gegen sonst irgendwelche Gesetze .

Der einzige , der was dagegen hat ist der Spieleanbieter . Wenn der mitbekommt , dass mit den Accounts gehandelt wurde , kann er sie sperren .

Ob das dann auch rechtmäßig ist oder ob der Spieleanbieter nicht damit selbst gegen Gesetze verstößt , ist eine andere Frage .

Du könntest also Probleme mit deinem Käufer bekommen , wenn ihm aus welchen Gründen auch immer , sein Account gesperrt wird .

Zu deine Frage :

Wenn man die Login Daten hat und damit Zugang zum Account hat , kann man die Geheimfrage doch ändern ? Wenn man dazu die alte Antwort braucht , musst du diese Angaben mitschicken . Wenn nicht , kann der neue Benutzer doch einfach selbst die Geheimfrage ändern .

Er sollte sie auch ändern , damit du keinen Zugriff mehr hast .

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Ebay Text geklaut/kopiert Urheberrecht Strafe

Hallo, ich habe einen Fehler gemacht, von dem ich nicht wusste, dass dieser verboten ist, wenn kein Copyright genannt ist. Ich habe aber daraus gelernt und werde es nicht mehr tun. Ich habe etwas in Ebay verkauft und den Text (fast 1:1) kopiert(Ich weiß, das ist nicht gerade sehr nett und das mache ich sonst auch nicht), jedenfalls war das ein gewerblicher Nutzer und von diesem habe ich etwas später folgende Mail erhalten:

"Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben für Ihren Artikel ********* unsere Artikelbeschreibung / Geschichte (Urteil OLG *****)zum Name des Artikels, ohne unsere Erlaubnis kopiert und nutzen diese für Ihren angeboten Artikel. Sie haben außerdem sich noch nicht einmal die Mühe gemacht, den Artikel selber bei Ebay einzugeben, sondern haben ebenso unsere Artikelbezeichnung 1 zu 1 kopiert! Wir fordern Sie daher dazu auf, den Artikel so wir er jetzt angeboten wird, umgehend zu entfernen, da wir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie einleiten müssten. Für die bisher entstandenen Kosten, bitten wir um Begleichung der bisher entstandenen Aufwendungen in Höhe 300,00 €, innerhalb 7 Tagen, wie folgt zu entrichten ( Kntnr.: ******, BLZ: ***** , ............) Mit freundlichen Grüßen"

Wie gesagt, es war sehr, sehr dumm von mir, das weiß ich, aber nun weiß ich nicht was ich tun soll bzw. welches Recht diese Person hat. Muss er mich nich erst mit einem Ultimatum ermahnen?

Bitte schnell um Hilfe!!!

Danke

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Hallo

Jeder , der der seine Rechte verletzt sieht , darf abmahnen . Er kann sich eines Anwalts bedienen , muss es aber nicht .

Insofern sollte man das hier ernst nehmen .

Wenn Du unerlaubt die Artikelbeschreibung von jemanden anderen benutzt , hat der Anspruch darauf , dass Du das in Zukunft unterläßt und dass du ihm nachträglich die entgangene Nutzungsgebühr bezahlst .

Einfach so pauschal 300 Euro zu verlangen ist natürlich nicht korrekt . Er müßte schon genauer aufschlüsseln , wie er die berechnet .

Ich hab den Eindruck , dass da jemand in erster Linie möchte , dass du deine gestohlene Artikelbeschreibung entfernst .

Er will dir einen Schrecken einjagen und hofft vielleicht , dass Du trotzdem zahlst .

Wie gesagt , das ist mein Eindruck . Wissen tu ich es natürlich nicht .

Was kannst du jetzt machen ?

Das erste , was Du machen solltest , deine Artikelbeschreibung und alle Mails immer speichern/ausdrucken .

Dann kannst du einfach mal bei verschiedenen Anwälten , die im Internet Werbung machen , anfragen , wie Du dich verhalten sollst .

In der Regel kann man da anrufen und ein kurzes Erstgespräch ist fast immer kostenlos . Ich würd auch nur da anrufen , wo es steht , das ein kurzes Infogespräch gratis ist .

Viele Anwälte sagen dir in dem ersten kostenlosen Gespräch auch , was für Kosten auf dich zu kommen , wenn du sie beauftragst . Oft kann man da eine Pauschale vereinbaren .

Also fass die wichtigsten Fakten kurz zusammen und dann ruf einfach mal an .

Du findest die Anwälte , indem du bei Google die richtigen Suchbegriffe eingibst .

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Du kannst hier die Transaktion abbrechen .

Dann bekommst Du deinen Gebühren wieder ( ausser die für bestimmte Sonderoptionen ) . http://resolutioncenter.ebay.de/

Aber ganz wichtig : Sag deinem Käufer vorher , dass Du die Transaktion über die Ebayplattform abbrichst und er eine gesonderte Email dazu bekommt , wo er dem Abbruch zustimmen muss . Es gibt nur eine Chance .

Dann schreib ihm , wäre die Angelegenheit für ihn erledigt und er möge doch bitte dann auch eine gute Bewertung für dein Entgegenkommen abgeben .

Danach stellst du wieder ein .

Alles andere macht doch keinen Sinn und kostet nur Zeit und Nerven und wenn du Pech hast , wirst Du noch mit ner roten Bewertung belohnt .

Die Ware vorher noch dem Zweithöchstbietenden anzubieten kann man machen , obwohl das nicht so häufig klappt . Es hat immer einen gewissen Beigeschmack .

Wichtig ist auch , dass der jetzige Käufer schriftlich verzichtet , damit er die Ware nicht später doch noch einfordert . Aber das hast du ja schon schriftlich .

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Ich kenn dein Handy nun nicht , aber 130 Euro ist wohl sehr optimistisch .

Wenn man wissen will , was ein Artikel auf Ebay so bringen kann , muss man zunächst seinen Artikel auf Ebay suchen .

Dann kann man an der linken Seite auf "beendete Angebote" klicken . Da sieht man dann , was für Ergebnisse erziehlt wurden und kann einschätzen , was man bekommen könnte .

Ich hab das mal für dein Händy gemacht .Zusätzlich habe ich nach aufsteigenden Preisen sortiert und den Suchbereich auf Ergebnisse zwischen 30 und 200 Euro begrenzt , weil sonst viele vorzeitig abgebrochene Auktionen angezeigt würden .

http://www.ebay.de/csc/Handys-ohne-Vertrag-/9355/i.html?_sop=2&_from=R40&Mobilfunkbetreiber=Ohne%2520Simlock&_nkw=galaxy%20ace&LH_Complete=1&_pppn=r1&_dmpt=DE_Handy_s&_mPrRngCbx=1&_udlo=30&_udhi=200

Jetzt musst du nur noch schauen , wie die Ergebnisse von mit deinem vergleichbaren Handy sind (Modell , Alter , Zustand etc )

Um ein gutes Ergebniss zu bekommen , solltest du die richtige Kategorie wählen , die richtigen Begriffe in der Titelzeile und in die Artikelbeschreibung schreiben und vor allem schöne , helle Aufnahmen von deinem Handy machen . Keine fremden Bilder benutzten , weil das teuer werden kann ( Urheberrecht ) .

Dann eine nicht zu kurze Laufzeit und eine venünftige Ablaufzeit wählen . Nicht nachts um 4 Uhr .

Schau , wie die anderen es gemacht haben .

Aber keine Bilder kopieren und auch kein Text .

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Viele geben doch schon vorher ihre Gebote ab .

Ich hab schon mal versucht , Schnäppchen zu machen , als Deutschland gespielt hat .

Hat nicht geklappt .

Bei Ebay gibts so viele Zufälle .

Wenn du trotzdem Bedenken hast , kannst du ja die Angebote rausnehmen oder die Laufzeit verlängern oder verkürzen . Aber nur solange noch keine Gebote darauf sind .

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Ich hab nen Kleiderschrank mit Spiegelglastüren .

Ich tu normales Wasser in eine Sprühflasche und gebe da 10 oder15% ( geschätzt ) Spiritus dazu .

Dann sprüh ich das Glas ein und wische es mit einem Mikrofasertuch trocken .

Klappt super und ist preiswerter als alle fertigen reiniger .

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Sag ihr , dass Du dich so freust , sie wiederzusehen und sie gern umarmen würdest . Und dann schnell machen .

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Wurden denn irgendwelche Sachmängel geltend gemacht .

Wenn du irgendwelche dir bekannten Mängel vergessen hast zu erwähnen , kannst Du ausschliessen , was Du willst .

Das hilft dir nix .

Deine beschreibung muss stimmen

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Was hat die Rücknahme mit Gewährleistung zu tun ?

Gar nix .

Als privater Verkäufer bist du grundsätzlich nie zur Rücknahme verpflichtet , also brauchst du die auch nicht ausschließen .

Du bist auch nicht verpflichtet , irgendeine Garantie zu geben , also brauchst du die auch nicht ausschließen .

Freiwillig könntest Du natürlich ein Rückgaberecht einräumen . Das macht aber nur ganz selten ein privater Verkäufer . Und dann schreibt man es ausdrücklich in die Artikelbeschreibung hinein .

Eine andere Sache ist die gesetzliche Sachmängelhaftung , auch Gewährleistung genannt .

Die gibt zunächst mal jeder Verkäufer , egal ob privat oder gewerblich .

Der gewerbliche verkäufer kann die Gewährleistung nie ausschließen , nur bei gebrauchten Waren kann er sie von 2 auf 1 jahr verkürzen .

Ein privater Verkäufer hingegen darf sie komplett ausschließen , muss das aber rechtlich wirksam formuliert in die Artikelbeschreibung reinschreiben .

Vergißt der private verkäufer das , gewährleistet er gegenüber dem Käufer , das die Ware bei Übergabe frei von Mängeln ist .

Sind doch mängel vorhanden , hat der Verkäufer zunächst das Recht auf Nacherfüllung , d.h. er kann den Artikel reparieren lassen oder liefert Ersatz oder Ähnliches .

Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt , kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und muss die Ware zurücknehmen .

Insofern gibt es dann doch einen Zusammenhang zwischen Gewährleistung und Rücknahme. Aber eben nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen .

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Ich bin schon 10 Jahre bei Ebay und kann bestätigen , dass es schwierig geworden ist , Schnäppchen zu machen .

Auch ist das Preisniveau oft höher als bei Amazon und anderen Onlineshops . In bestimmten Bereichen mit hoher Nachfrage bieten die Leute unwahrscheinlich viel , manchmal mehr als es den Artikel ein paar Angebote tiefer als Sofortkauf gibt .

Gier frisst Hirn , oder wie es so schön heißt ..........

Manche denken auch Ebay ist immer billig und merken gar nicht , dass sie zuviel bezahlen .

Trotzdem kann man noch Schnäppchen machen , vor allem bei Artikeln , die nicht so massengängig sind .

Ich wohn in Berlin und so ab 100 Euro kaufe ich bei Ebay nur Sachen , die ich selber abholen kann .

Ich richte mir eine Suche so ein , dass ich automatisch per Email benachritigt werde , wenn ein von mir gesuchter Artikel aus Berlin eingestellt wird .

So nach 400 Käufen hab ich ein gutes Gespür entwickelt , um schlechte Verkäufer zu identifizieren .

Das wchtigste ist sich möglichst alle oder viele Bewertungen anzuschauen , besonders die negativen und neutralen .

Es gibt da so eine Toolseite , wo man sich diese schlechten Bewertungen auf einen Blick anzeigen lassen kann , auch wenn der Verkäufer 10000 Bewertungen und mehr hat .

Ich bin da extrem wählerisch und verzichte schon beim leisesten Zweifel .

Bislang hab ich noch keinen Totalausfall gehabt und vielleicht 5 bis 6 Entäuschungen .

Ausserdem gibt es auch viele Möglichkeiten sich gegen Leute durchzusetzen , die gegen die Spielregeln verstoßen .

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Bist du 11 ?

Normal kann man bei allen Handies heutzutage die Sprache einstellen . da wird deutsch schon dabei sein .

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Du kannst das Handy auch bei Media für 425 Euro simlockfrei kaufen .

Momentan zahlst Du mit dem Vertrag in 2 Jahren 628,50 Euro .

Der Vertrag ist auch nicht so günstig , vor allem , wenn du mehr als 100 minuten telefonierst .

Lieber das handy direkt kaufen und einen der neuen Allnetflattarife für 20 Euro im Monat wählen .

Die Gesamtkosten sind dann nur geringfügig höher , dafür hast du die volle Flat .

Die bestehenden Nummern kann man immer mitnehmen und das Handy kann man für 0% Zinsen finanzieren .

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Schau mal in der Sysremsteuerung , unter Verbindungen . Die kann da aktiviert und getrennt werden werden

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Mir schmeckt Schokolade, die einmal zu warm geworden ist , schlechter .......

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Da braucht dich niemand zu verpfeifen .

Die Behörden können Kontoabfragen machen .

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