Bruttolohnverbuchung wird über Lohnverrechnungskonto gebucht.
Folgendermaßen: Bruttolohn bzw. Gehalt Konto 4100 4800,00 im Soll gegen Lohnverrechungskonto im Haben = z. B. 1755 (= Kontenrahmen SKR03 von Datev wenn bekannt) Dann der Aufwand ( der in dem Bruttolohn bereits enthalten ist) der einzelnen Abzüge vom Gehalt wird im folgendermaßen gebucht: Verr.Konto im Soll = 1755 an Nettolohnauszahlung = 1740 2584,32 € Verr.Konto im Soll 1755 an Lohn-Kist und Soli 1255,68 € im Haben Konto 1741. Das Lohnverr. Konto 1755 gleicht sich dann aus auf 0 € sonst wäre was falsch gebucht. Jetzt kommt aber der Aufwand den der Arbeitgeber von den Sozialabgaben tragen muss der wird dann gebucht Anteil Arbeitgeber an Sozialabgaben im Soll Konto 4130 = die Hälfte von den gesamten Sozialabgaben. Wenn die 20% der Anteil ist den der Arbeitnehmer trägt d. h. von seinem Lohn abgezogen wird dann muss der ARbeitgeber nochmal 960,00 € Aufwand buchen = 4130 im Soll Gegen das Lohnverr. Konto 1755 im Haben. Jetzt schuldet der Arbeitgeber die gesamten Sozialabgaben, weil die eine Hälfte hat er ja vom Bruttolohn beim Arbeitnehmer abgezogen und die Hälfte die er trägt also sind das 2 x 960,00 € = gesamt Schulden an Sozialabgaben 1920,00 € die werden dann folgendermaßen gebucht : Konto 1755 im Soll an Konto 1742 im Haben und wenn die Beiträge an die Krankenkasse gezahlt werden wird in der Bank ja wieder auf das Konto 1742 im Soll gebucht und die Verbindlichkeit aus Sozialabgaben gleicht sich aus. Tip male Dir male alle Buchungen auf T-Konten auf und Du wirst sehen die gleichen sich aus, spätetens bei den Zahlungen von der Bank