Nein das ist komplett egal ob sie verheiratet war oder ist da es euer gemeinsames Kind ist könnt ihr den Namen wenn ihr auf dem Standesamt seid für eine kleine Gebühr von ca. 20 € ändern lassen aber auch nur wenn du die Sorgeteilung sowie vaterschaftsanerkennung auf dem Jugendamt gemacht habt deswegen solltet ihr das erst nach der Geburt machen auf dem Jugendamt wird dein Kind erstmal den Namen seiner Mutter haben.
es gibt aber auch we seminare die allerdings sehr kostspielig sind
lass dich nich hängen ich habe bisher auch nur enttäuschungen gehabt. aber durch eine meiner enttäuschungen weiß ich das es sie gibt und ich bin immernoch nich darüber hinweg das ich mit ihr nich mehr zusammen bin wobei es bei uns nen kleines problem gibt da sie verheiratet ist. aber eines kann ich dir versichern die wahre liebe gibt es wirklich
kann ich dir sagen was sie besonderes hat sie ist meine erste große liebe wir waren eines abends mit ein paar freunden ihr mann natürlich nicht unterwegs die anderen haben sich gegen halb 5 am nächsten morgen verabschiedet und wir sind noch etwas durch die gegend gelaufen und wo wir uns verabschiedet haben da hatte ich ihr in die augen gesehen und da hat es dann bei mir gefunkt sie ist unbeschreiblich süß