Jeder Mensch hat eine zweite Chance verdient, auch ein Straftäter, der eine schwere Straftat begangen hat. Bei diesen schweren Straftaten würde ich die Grenze da ziehen, wo lebenslange Freiheitsstrafe angedroht wird.
Auch lege ich zu Grunde, dass der Täter eine ähnlich schwere Straftat erneut begeht, also keine "Kleinigkeit" wie einen einfachen Diebstahl.
Denn man sollte bedenken, dass der Täter mit seiner ersten, dann wohl nicht unerheblichen Strafe sozusagen einen Schuss vor den Bug bekam.
Wer dann erneut eine schwere Straftat begeht, ist meines Erachtens zu gefährlich um ein weiteres Teilnehmen an der Gesellschaft zuzulassen.
Allerdings muss jeder Fall individuell geprüft werden, auch inwiefern eine Haftentlassung nach mehrfachen, schweren Straftaten möglich sein sollte, angebracht sein sollte oder gerecht sein sollte.
Das deutsche System alte ich schon für sinnvoll, denn wer zum zweiten mal eine schwere Gewalttat begeht wird zumeist äußerst lange bis lebenslang aus der Gesellschaft entfernt.
Hierbei verzichten wir vollständig auf mandatorische "Three-Strikes-Laws", die eine Beurteilung des Einzelfalls unmöglich machen können.
Und zu deiner abschließenden Frage: Ich würde es nicht von der Haftstrafe abhängig machen, sondern vielmehr vom Eindruck, den entsprechende Person macht.
Und in diesem Falle würde ich vermutlich den Häftling einstellen, denn der Student hat sein Leben noch vor sich und wird nach dem (erfolgreichem) Studium relativ leicht einen Arbeitsplatz finden, während das beim Häftling nicht der Fall ist. Und wer keine Arbeit hat ist unzufrieden und stellt in seiner Freizeit ggf. wieder dumme Sachen an.