Ja, darfst du natürlich. Es ist auch gar nicht so ungewöhnlich mit 14 alleine zum Arzt zu gehen, das ist ja auch ein wichtiger Schritt zur Selbstständigkeit.
Der Arzt hat sogar eine Schweigepflicht, die ist zwar etwas eingeschränkt, laut Ärtzekammer Berlin sieht das folgendermaßen aus:
"Die Schweigepflicht des Arztes gilt auch gegenüber Minderjährigen. Bei Minderjährigen kann zwar eine Offenbarung an die Eltern gerechtfertigt sein. Sie muss jedoch sehr sorgfältig abgewogen werden. Es ist bei der Abwägung darauf abzustellen, ob der Minderjährige in der Lage ist seine gesundheitliche Situation, also die Schwere der Erkrankung und die Risiken einer etwaigen Behandlung, selbst einzuschätzen. Wenn der Minderjährige die erforderliche Einsichts- und Entscheidungsreife hat, ist sein Wunsch auf Geheimhaltung auch gegenüber den Eltern zu respektieren."
Und wir reden hier ja von einer Gesichtscreme, nicht von Isotretinoin oder Ähnlichem. Und eine Hormoncreme macht sowieso keinen Sinn.
Wenn hormonell, dann könntest du zum Frauenarzt gehen und dort den Wunsch nach oralen Kontrazeptiva ("Pille") wegen der Haut äußern und dich beraten lassen. Auch der unterliegt unter den Bedingungen wie oben der Schweigepflicht.