Wenn die Wohnungstür nicht verschlossen sondern nur normal zugemacht ist, kann man von draußen gegendrücken und sie öffnet sich... ist das so hinzunehmen??? der vermieter meint, dann soll man halt zuschließen... ich mein, wenn man aus dem haus geht ist das selbstverständlich, aber auch wenn man zuhause ist ständig abschließen zu müssen weil sonst die tür aufgeht??? (ist auch schon paar mal so passiert ohne gegendrücken) vor allem wenn ich zuschließe und den schlüssel stecken lasse (aus sicherheitsgründen, damit man im notfall nicht den schlüssel suchen muss), kann mein freund von draussen die tür nicht aufschließen und muss immer klingeln.... das nervt... kann ich irgendwie gegen den vermieter vorgehen, das er es reparieren lassen muss?
Darf sich eine Wohnungstür einfach aufdrücken lassen?
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