Also bist du gerade inmitten des Bestellvorganges? Überweisung geht nicht. Du musst dem Bankeinzug zustimmen. Also gibst du entweder deine Bankverbindung (BLZ und Kontonummer) oder eben deine Kreditkartendaten ein.

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Schau da mal nach, wer oder was so alles deinen Speicher belegt: Einstellungen/Allgemein/Benutzung

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In der Regel kommt die Karte mit der Post. Wäre mir neu, dass Kunden zur Bank kommen müssen, nur um die neue Karte in Empfang zu nehmen. Einige Kreditinstitute versenden die neuen Karten auch mit DHL oder UPS, um zu erschweren, dass die Karten im Briefkasten "verloren gehen". Sollte die neue Karte nicht innerhalb von drei Wochen nach Antrag eintreffen, würde ich die Bank informieren.

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Zuheizen bei kalter Kellerwohnung erlaubt und wer trägt die Kosten

Schönen guten Abend,

im Februar kommendes Jahres sind es 10 Jahre, wo ich eine 1 Zimmer, Küche Bad Wohnnung für 370,- Euro inkl. Nebenkosten bewohne. Da es sich um eine Souterrain - Wohnung handelt (Wurde als möbl. Zimmer vermietet) in welcher alle Kosten inkl. sein sollten, habe ich jeden Sommer das Problem, dass die Kellerwohnung, durch Außenfühler, nicht beheizt werden und auf unter 18 Grad abfallen.

Dies habe ich dem Vermieter nun mehrmals mitgeteilt (Vermieter wohnt mit im Haus, eine Etage darüber), doch dieser sieht sich nicht im Stande, die Heizung zu erhöhen, da es 1. der Außenfühler nicht zuließe und 2. die hinzukommenden Heizkosten, welche ich dadurch verursachen würde, dann wieder die anderen Mieter mitragen müssten, da er die Heizkosten pauschal durch die bewohnten Quadratmeter auf alle Mieter umlege.

Die vergangenen 9 Jahre habe ich mich damit mehr oder weniger zufrieden gegeben und mir nur einen Entfeuchter zugelegt, da sich durch die unterkühlten Räume nach und nach eine Luftfeuchtigkeit von bis zu 90% einstellte und erster Schimmelbefall zu sehen war.

Da ich tagsüber auf der Arbeit war und erst nachts nach 24 Uhr wieder zurück war, die Wohnung also mehr oder weniger nur zum Übernachten nutze, habe ich wegen den Temperaturen nichts weiter unternommen.

Seit November vergangenen Jahres erlitt ich jedoch einen leichten Schlaganfall und bei mir wurde zudem noch ein COPD und ein Lungenemphysem diagnostiziert, was mich seit dieser Zeit mehr oder weniger ans Bett fesselt und ich seit November 2010 nicht mehr arbeiten (bin selbständig) gehen kann und somit ganztägig in dieser, im Sommer, unterkühlten Wohnung verbringe.

Eine erneute Nachfrage, die Wohnung doch bitte im Sommer auch beheizen zu können, führte zu keinem Erfolg.

Daraufhin habe ich mir für ca. 65 Euro einen Radiator Heizer gekauft, welcher die Wohnung ziemlich konstant auf 20 - 21 Grad hält.

Nun bekam mein Vermieter die Stromabrechnung und musste natürlich wegen meiner Zuheizung ca. 320 Euro nachzahlen und fordert mich auf, diese nun in monatlichen Raten zu je 30 Euro für die kommenden 12 Monaé an ihn zu entrichten.

Da ich finanziell durch meine Krankheit derzeit ziemlich mittelllos bin und Unterstützung von der ARGE erhalte, bin ich nicht in der Lage, diese Mehrkosten zu tragen.

Mieter will bis kommenden Freitag eine Entscheidung, andernfalls droht er mir nun nach 10 Jahren mit einer Kündigung zum 31.12.2011

Einfach unfassbar.. ich weiss nun nicht, wie ich mich da verhalten soll und habe ihm an den Kopf geworfen, sein doch so sehr soziales Verhalten einem kranken Menschen gegenüber publik zu machen.... sorry, war mir in meiner derzeitigen Verfassung so rausgerutscht

Mit freundlichen Grüßen Holger Schütz

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Hallo Holger. da hast du ja gleich einen ganzen Sack voll Fragen. Der Reihe nach: Der Vermieter ist nicht verpflichtet im Sommer zu heizen oder gar die Kosten für die Zusatzheizung zu tragen. Die Notwendigkeit zu heizen richtet sich weitestgehend nach der Aussentemperatur und ist gesetzlich geregelt. Fraglich ist, ob die Wärmedämmung deiner Wohnung intakt ist. Auch bei bescheidenem Sommerwetter sollten 20 Grad kaum unterschritten werden, aber immerhin hast du es ja 10 Jahre dort ausgehalten. Es sieht so aus, dass du sämtliche Zusatzkosten selbst tragen must. So hart es klingen mag, auch wenn du krank bist, hat dein Vermieter nicht mehr Pflichten als sonst auch. Dein Wutausbruch ist verständlich aber ungerecht. Stimme der Abzahlung der Stromkosten zu, wenn du nicht Silvester unter der Brücke schlafen willst.

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In der Regel 12 Jahre

Kann man übrigens auch über google finden...

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Schulsystem_in_Kanada

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"Geld zurück" kannst du getrost vergessen, allein schon wegen der Gebrauchsspuren. Auch, dass du so lange benötigt hast um den vermeintlichen Mangel zu erkennen, wird dir wohl eher nicht helfen.

(Vielleicht solltest du zukünftig nur aufs Klo gehen, wenn gerade keiner am Waschbecken hantiert?)

Wenn die im Geschäft gut drauf sind, werden sie mit einem Reinigungsmittel den Gürtel reinigen und die überschüssige Farbe abnehmen. Das bekommst du auch hin, aber sparst dir die Aufregung mit dem Bekleidungsgeschäft.

Übrigens: Schuhe färben ebenfalls ab, solange sie relativ neu sind.

LG

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Bei Eigentumswohnungen ist die Personenanzahl meist unerheblich, da die Umlagen (also auch die Abfallentsorgung) mittels eines Verteilschlüssels aufgeteilt werden. Der Rest der Berechnung ist Dreisatz: Wieviel Prozent entspricht deine Wohnung im Vergleich zur Quadratmetermenge der gesamten Anlage. Mit diesem Prozentsatz wirst du dann an den gesamten Umlagen beteiligt. Ist im übrigen auch die fairste Abrechnungsart.

Ganz genau erfährst du das in der Teilungserklärung, in deinen Unterlagen.

Denkbar aber unüblich ist auch die Abrechnung nach der Bewohneranzahl. Aber willst du ständig den Verteilschlüssel ändern wenn sich die Mieteranzahl in deiner Wohnung ändert?

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Was bitte ist eine elektrische Wandhalterung?

Wenn auch eine nicht elektrische ausreicht: Bei Amazon bekommst du diverse Variationen angeboten. Achte auf die Größe und das Gewicht des Fernsehers.

http://www.amazon.de/gp/product/B0038P4LJ0/ref=oss_product

Hatte ich mir geleistet und bin sehr zufrieden.

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Änliches ist hier in Berlin auch schon passiert. Allerdings kam das Reptil (war keine Boa) aus der Nachbarwohnung. Der dortige Bewohner hatte sein Haustier im Klo "entsorgt".

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Geld gegen Ware, oder umgekehrt. Versprochene Gutschriften kannst du getrost ablehnen, wenn deine Rückgabe berechtigt war.

 

 

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Yep, sie dürfen! Natürlich nur, wenn sie einen begründeten Verdacht auf Drogenkonsum- oder Besitz haben.

Den Verdacht hatten sie wohl...

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Hornhautverkrümmung wird mittels Linsen, meist in Form einer Brille ausgeglichen. Folgekrankheiten sind nicht bekannt, hätten aber auch keine Versicherung zu interessieren.

 

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Lenken ist leicht, für die die es können.

Du lernst es doch gerade!

Hast du es bei der 10ten Fahrstunde noch nicht gelernt, kannst du anfangen dir Gedanken zu machen.

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Schon klar, dass du mit der Vorgehensweise des Vermieters ein Problem hast. Ich unterstelle, dass deine Terasse zum Gemeinschafteigentum des (Mehrfamilien?-) Hauses gehört. Somit hast du zwar das alleinige Nutzungsrecht, hast aber Handwerkern den Zutritt zu gestatten. Andererseits hätte der Vermieter sein Vorhaben mit dir besser absprechen können.

Lass es darauf beruhen und sei froh, dass der Vermieter reagiert hat und gleich reparierte.

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Also hier, in der Großstadt, nehme ich eine Bodenprobe und lasse sie beim Pflanzenschutzamt analysieren. Die sagen mir dann auch gleich wie ich meinen Boden optimieren kann. Alles für schmalen Taler.

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Versuch es doch erst mal mit einer Luftmatratze. Für die Enkelin ist es aufregender als ein Schlafsofa, billiger in der Anschaffung und es lässt sich nach Gebrauch zusammenfalten. Auch kannst du es verschieben, nach Geld fragen zu müssen. Sollte aber in keiner Familie ein Problem sein...

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Affengriff... Damit bekommst du auch einen Reset hin.

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Theoretisch benötigt jedes Gerät einen separaten Schutz gegen Stromspitzen, wenn du sie gegen Blitzschlag schützen willst. Bei der Steckdosenleiste wäre ich skeptisch, da es sich warscheinlich um einen Überlastungsschutz handelt und der lässt den Blitz zwar auch nicht durch, aber die Spannungsspitze hat bereits deinen PC gebraten.

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