nein, definitiv nicht. als notwehr gild, die abwehr eines unmittelbar laufendes oder kurz bevor stehenden angriffes, der dein leib, leben oder deine gesundheit drastisch bedroht. jedoch ist hierbei immer zu beachten, das mittel zur notwehr muss jedoch verhältnissmäsig sein, soll heißen, bei faust darfst du die faust benutzen und nicht ein messer oder so. und du musst immer bedenken, dass sich keiner dafür interessiert was er dir antuen will sondern was du ihm dann zu deiner notwehr angetan hast. sol heißen du wirst echt probleme haben vor gericht ohne strafe weg zu kommen wen du keine zeugen hast. soll im endeffekt heißen::::::
Nein du darfst ihn nicht überfahren, weil er nicht bei einer zustechbewegung ist und dein auto ein übertriebenes mittel zur verteidigung ist. du darfst aussteigen, polizei rufen, ihn ansprehcne und wenn er dann auf dich zukommt und mit dem messer fuchtelt oder schon zusicht, darfst du ihm in die frese hauen und das nur einmal, so dass der angriff abgewehr und mit einem erneuten angriff auf dich nicht zu rechnen ist. hmf