Mal abgesehen von den ganzen subjektiven Ansichten hier ist es rein rechtlich nicht erlaubt, eine Religion verpflichtend zu lehren, es sei denn es handelt sich um eine konfessionsgebundene Schule. Also ja, eine katholische Schule kann ihren Katholischen Unterricht (für Schüler aller Konfessionen) verpflichtend machen,eine muslimische Schule hat das gleiche Recht für den Islamischen Unterricht, eine konfessionsfreie Schule darf so etwas nicht.

Allerdings wird die frei Entscheidung von vielen Schulen immer noch boykottiert. Wer also nicht am Christlichen Unterricht teilnehmen möchte, wird sich in vielen Schulen auch heute noch auf Gegenwind einstellen müssen - deshalb wohl die vielen unterschiedlichen Ansichten hier, was an welcher Schule möglich ist. Fakt ist: Zwangsreligionsunterricht widerspricht dem Grundgesetz. Aber wie es so oft ist, bekommt man sein Recht nicht unbedingt geschenkt. Manchmal muss man leider vor Gericht dafür kämpfen. Oft hilft es aber schon sehr, wenn man deutlich macht, dass einem die rechtliche Grundlage nicht unbekannt ist. ;)

Artikel 7.2 des Grundgesetzes und Paragraph 31.6 des Schulgesetzes können dabei recht hilfreich sein. Darin steht, dass die Eltern, bzw. ab dem 14. Lebensjahr das Kind selbst entscheiden/t, ob und welcher Religionsunterricht besucht wird.

Außerdem gibt es ein Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (6 c 11.97), nachdem nur ein gleichwertiges Ersatzfach zur Pflicht gemacht werden kann. D.h. Philosophie oder Ethik können verpflichtend als Ersatz angeboten werden, nicht aber Zwangsaufbewahrung in anderen Klassen oder Zwangsbeschäftigung mit Hausaufgaben oder ähnlichem. Gibt es keinen gleichwertigen Ersatzunterricht, muss der Christliche Unterricht an Randstunden verschoben werden, so dass nicht teilnehmende Kinder nach Hause gehen können.

Ich weiß, die eigentliche Frage ist alt, aber da so etwas im Inet immer wieder nachgeschaut wird, stelle ich meine Antwort trotzdem ein. Vielleicht hilft sie ja noch jemandem. :)

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