Bei beweglichen Sachen sagt der Gesetzgeber, dass man 2 Jahre lang Garantie hat. Das heit die Beweispflicht, dass du es mutwillig zerstört hast liegt beim Verkäufer bzw. bei der Firma des gekauften produktes. Erst nach 2 Jahren musst du dann, wenn es keine freiwilige garantieverlängerung gibt, nachweisen, dass der schaden nicht mutwillig sondern bereits vorher war.
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unter Umständen ja. Wenn du dich für einen Arbeits/Ausbildungsplatz bewirbst, dann kann dies gut sein, dass man dich bei facebook sucht. Ich kenne einen solchen Fall. Aber das ist auch seh zeitaufwendig für die Personalabteilung. Es kommt immer darauf an, wie es der Arbeitgeber aufnimmt. Ich denke, wenn du das ein paar mal und nicht ständig machst, dann ist das nicht so schlimm. Aber wenn du das ständig machst, dann kann man den Eindruck bekommen, dass du gar nicht dich anders artikulieren kannst.
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Ist ein normales kind
Ich finde das nich für schlimm. Kenne viele, die noch bis 14 damit immer wieder gespielt haben. So lange sie noch nicht wie Barbie aussehen will, musst du dir da noch keine Sorgen machen ;)