Moin,

ich habe bei der unteren Immissionsschutzbehörde gearbeitet. Natürlich ist das BImSchG eine relevante Rechtsgrundlage! Die TA-Lärm beurteilt den Lärm von (gewerblichen) Anlagen. Die Berechnungen sind aber etwas komplizierter als bei dir dargestellt. In den Formeln wird eher mit einem Logarithmus gearbeitet.

Ich weiß nicht, in welchem Bereich konkret dein Lärmproblem besteht.

Andere Rechtsgrundlagen könnten z.B. die Freizeitlärmrichtlinie sein/ die 32.BImSchV/ etc.

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Bei dem Glockenläuten muss unterschieden werden, ob es sich um Läuten in Zusammenhang mit Gottesdiensten handelt --> dies muss hingenommen werden (Religionsfreiheit) oder aber ob es sich um Läuten zur viertel/halben/vollen Stunde handelt. Je nachdem, ob du im Wohngebiet oder Mischgebiet wohnst gibt es unterschiedliche Spitzenpegel ("Dezibel") die nicht überschritten werden dürfen.

Am hilfreichsten ist wohl eine Anfrage bei zuständigen Amt. (Lärmschutz ist meist beim Umweltamt angesiedelt). Dieses Amt will aber mit Sicherheit wissen, wann genau das Läuten ist, und wie lange usw.

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