Antwort
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist mittlerweile bei Konsumentenkrediten gesetzlich geregelt und darf maximal 1% der Restkreditsumme betragen. Wem Sondertilgungen wichtig sind, sollte vorher Banken bevorzugen, bei denen man jederzeit in unbegrenzter Höhe, kostenfrei ablösen kann.