Hallo,

gibt es mehr als genug Möglichkeiten oft auch mit entsprechende Teilnahme- bzw. Zertifikaten die man erreichen kann, größtenteils aber kostenpflichtig.

Beispiel: (kann leider nur einen Link einfügen, da sonst Spam)

http://lernportal-feuerwehr.de/index.php?page=Home

oder die Internet Akademie der vfdb, dass e-Learning Modul auf der Homepage der Landesfeuerwehrschule Sachsen usw. einfach über google.de suchen!

Gruß Simon Schmeisser

...zur Antwort

Hallo,

was man bei einer öffentlichen Berufsfeuerwehr verdient, wurde bereits gepostet, wobei es auch hier zu Unterschieden kommen kann. Für den privaten hauptberuflichen Feuerwehrsektor (z.B. Werkfeuerwehren, Feuerwehrdienstleister etc.) ist eine erste Orientierung, dieser Tarifvertrag für hauptberufliche Feuerwehrmitarbeiter: http://www.bdws.de/cms/images/stories/tarif/SAmtv-ltvFEUER.pdf Aber auch in diesem Bereich kann es deutliche Unterschiede geben.

Gruß Simon Schmeisser

...zur Antwort

Hallo,

hier finden Sie weitere Informationen u.a. auch Powerpoint- Präsentationen für die Unterweisung, http://brandschutz.portal.bgn.de/8195/15222

Gruß Simon Schmeisser

...zur Antwort

Hallo, ist unterschiedlich, entweder wird eine Pflichtfeuerwehr eingerichtet (geeignete Bürger werden "zwangsverpflichtet") oder der Brandschutz übergeht an eine Nachbargemeinde. Dies setzt aber im Regelfall eine entsprechende örtliche Nähe sowie eine Leistungsfähigkeit dieser Feuerwehr voraus.

Aus wie vielen Feuerwehrangehörigen eine Feuerwehr besteht, ist pauschal so nicht zu definieren. Hierzu sind die entsprechenden länderrechtlichen Regelungen zu beachten. Ferner ist hierbei auch zu beachten, das es nicht nur auf die bloße Anzahl der Mitglieder ankommt, sondern auch auf ihre Ausbildung (z.B. notwendige Führungsausbildungen usw.).

Gruß Simon Schmeisser

...zur Antwort

Hallo,

dann würde ich darauf hinweisen, das dieses aus Gründen vom Brandschutz entfernt werden sollte. Notfalls kann man diese Lagerung von größeren Brandlasten (z.B. Kartonagen) auch mittels einer entsprechenden Hausordnung unterbinden, sofern diese dieses bereits nicht schon vorsieht.

Gruß Simon Schmeisser

...zur Antwort

Hallo,

schau in die jeweilige Verordnung, gibt es in den Bundesländern, z.B. hier für Baden- Württemberg, Verwaltungsvorschrift für die Brandverhütungsschau: http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16493/421.pdf

Hier stehen die rechtlichen Grundlagen etc. drin. Bestehen dann Fragen, entweder direkt bei der Stadt nachfragen oder einen Brandschutzsachverständigen oder einen Brandschutzbeauftragten zu Rate ziehen.

Aus der Ferne lässt sich eine Einschätzung nicht vornehmen.

Gruß Simon Schmeisser

...zur Antwort

Hallo,

such doch mal über google. Es gibt es eine Vielzahl von (angedachten) Möglichkeiten (Sonnensegel, Raketen usw.). Wenn es interessiert, siehe mal hier: http://survival.4u.org/meteoriten/bericht.htm

Gruß Simon Schmeisser

...zur Antwort

Hallo,

müsste eigentlich gehen, frag doch bei der betreffenden Jugendfeuerwehr einfach nach.

Gruß Simon Schmeisser

...zur Antwort

Hallo,

die Aufnahme ist gemäß dem Feuerwehrgesetz Baden- Württemberg in die Einsatzabteilung ab dem 17. Lebensjahr möglich. Die Teilnahme an Einsätzen ist aber erst mit 18 möglich.

Das Feuerwehrgesetz findest Du unter www.lfs-bw.de. Weitere Informationen bez. Aufnahme sind bei der örtlichen Feuerwehr erhältlich.

Gruß Simon Schmeisser

...zur Antwort

Hallo,

ist mittlerweile bei einigen Berufsfeuerwehren u.a. Düsseldorf möglich.

Ohne Ausbildung ist hauptberuflich auch im Bereich der Betriebs-/Werk-/ und Dienstleistungsfeuerwehren möglich. Die Einstellungsvoraussetzungen sind hier aber sehr unterschiedlich.

Gruß Simon Schmeisser

...zur Antwort

Hallo, kann man pauschal nicht sagen, ferner besteht meist doch ein Unterschied zwischen öffentlicher und nichtöffentlicher Feuerwehr (Betriebsfeuerwehr, Werkfeuerwehr, Dienstleistungsfeuerwehr).

Für den Bereich der nichtöffentlichen Feuerwehren, gibt es u.a. einen Tarifvertrag (http://www.bdws.de/cms/images/stories/tarif/SAmtv-ltvFEUER.pdf)

Gruß Simon Schmeisser

...zur Antwort

Hallo,

in der Regel erhält man eigentlich bei der Brandschutzbeauftragten- Ausbildung,sämtliche notwendigen Informationen, Gesetze usw. als Ausbildungsordner oder Handbuch zur Verfügung. Sofern nicht vorhanden, vielleicht mal beim Ausbildungsanbieter nachfragen.

Alternativ können Sie natürlich entsprechende Unterlagen und Prüfungsbogen auch käuflich erwerben. Einfach mal über google.de suchen, gibt mittlerweile zahlreiche Handbücher usw. auf dem Markt. Wenn Sie konkrete Adressen dazu möchten, können Sie sich auch direkt bei mir melden.

Gruß Simon Schmeisser

...zur Antwort

Hallo,

rechtlich gesehen, ist keine Ausbildung vorgeschrieben. Die Versicherungen sowie die Brandschutzdienststellen verlangen in der Regel aber, eine entsprechende Brandschutzbeauftragten- Ausbildung.

Die Brandschutzbeauftragten- Ausbildung dauert je nach Anbieter zwischen ein paar Tagen bis max. 2 Wochen. Ausbildungsgrundlage für die Ausbildung ist die BGI 847 sowie die vfdb 12/09-01,beides sind aber lediglich eine "Richtschnur" und nicht rechtsverbindlich. Leider sind beide Richtlinien auch sehr unterschiedlich, z.B. in den Ausbildungsinhalten.

Was zu den Aufgaben von einem Brandschutzbeauftragten gehört, findet man z.B. bei den Interessenverbänden für Brandschutzbeauftragte. Dort findet man auch Informationen zu den einzelnen Anbietern, Informationen usw.. In Deutschland gibt es derzeit zwei Interessenverbände, zum einen der Verein der Brandschutzbeauftragten sowie die Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar, einfach nach den entsprechenden Internetseiten danach googlen.

Gruß Simon Schmeisser

...zur Antwort

Hallo, schauen Sie in den Baumärkten (z.B. Hornbach), dort findet man in der Regel Feuerlöscher bis 20.00 €. Alternativ können Sie natürlich auch bei einer örtlichen Brandschutzfirma nachfragen.

Gruß Simon Schmeisser PS: Vergessen Sie bitte aber nicht die regelmäßige Wartung (mind. alle 2 Jahre) durch einen Prüfdienst.

...zur Antwort

Hallo,

was die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten betrifft, so finden Sie entsprechende Informationen u.a. in der BGI 847 der Berufsgenossenschaft: http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/zh/z445/titel.htm

Darin finden Sie auch Informationen zu den möglichen Aufgaben von einem Brandschutzbeauftragten. Was aber Ihr zukünftiges Aufgabengebiet sein soll, muss die Geschäftsführung vom Betrieb in Absprache mit Ihnen festlegen.

Ansonsten kann es hilfreich sein, sich den jeweiligen Intressenverbänden für Brandschutzbeauftragte anzuschließen, in Deutschland wären dies u.a. der Verein der Brandschutzbeauftragten sowie die Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar, neben Informationen rund um den Brandschutzbeauftragten/Brandschutz findet man dort auch Möglichkeiten zum Austausch, Weiterbildung, Informationen usw..

Gruß Simon Schmeisser

...zur Antwort

Jeder Betrieb, öffentliche Einrichtung etc.

Rechtsgrundlage ist u.a. das Arbeitsschutzgesetz:

Auszug:§ 10: Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen

(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.

Gruß Simon Schmeisser

...zur Antwort

Hallo,

dritte Möglichkeit Berufsfeuerwehrmann zu werden, in der Sicherheitsbranche.

Die Voraussetzungen (Qualifikationen) sind sehr unterschiedlich, Bezahlung nicht besonders.

Siehe auch hier der entsprechende Tarifvertrag: http://www.bdws.de/cms/images/stories/tarif/SAmtv-ltvFEUER.pdf

Gruß Simon Schmeisser

...zur Antwort