14 Tage Widerrufrecht bei Abschluß des Vertrages.


Wer für jemand anderen ein Paket annimmt, übernimmt er die
Verantwortung. Er verpflichtet sich das Paket sorgsam zu verwahren und an den eigentlichen Empfänger weiter zu geben. Also müßte die Nachbarin schon wissen, an wem sie das Paket ausgehändigt hat und würde sie darauf aufmerksam machen, dass sie dafür haftet.

Wenn die Nachlieferung sich überschneidet, würde ich den Vertrag widerrufen, sonst kommt man aus dem Vertrag schwer heraus.

Ich hoffe es war ein wenig hilfreich und alles Gute.




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Wenn es um Kindesunterhalt geht, auf jeden Fall. Davor kann man sich nicht drücken. Unterhaltsvorschuß, falls man nicht in der Lage ist diesen aufzubringen, werden vom Jugendamt gezahlt, für Kinder bis 12 Jahre was der Unterhaltspflichtige auf jeden Fall später zurückzahlen muß.

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