Das fällt eindeutig unter die Gewährleistung. Bis zu 6 Monaten muss der Händler nachweisen, dass der Schaden grob fahrlässig oder Unfall etc. bedingt war. Ausnahmen gibt es nur bei Verschleißteilen, die im normalen Ablauf liegen: eine Heckscheibe sollte aber ein Autoleben halten. Unfall ( bzw Steinschlag) ist bei der Heckscheibe auch nicht anzunehmen. Mit dem Rechtsanwalt muss man wohl drohen. Um die Zahlung wird der Händler nicht herumkommen

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