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Mach was Du willst, Du hast jetzt die Möglichkeit. Aber such an deinem Lieblingsort erstmal was neues. Viel Glück!

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Ich würde die Ausbildung beenden & danach entscheiden(, weil ...)

Du bist unentschlossen, warum also sich fix für eine Option entscheiden?
Jetzt abbrechen, heißt: garantiert nix davon, außer Lebenserfahrung. Das halbe Jahr noch durchziehen bietet zumindest eine Option auf den Beruf. Und der kann an anderem Ort anders aussehen. Es heißt nicht, dass Du einen ganz speziellen Beruf mit ganz speziellen Tätigkeiten ausüben musst. Du hast eine Qualifikation nachgewiesen.

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Wie froh ich bin, dass sich hier alle 100% wie die Oberfahrlehrer an die Verkehrsregeln halten. Wo sind bloß alle Autofahrer, die bloß dazu da sind, mit Ihrer regellosen Fahrweise andere zu stressen? Verkehrsregeln sind sinnvoll und ich bin nicht dagegen. Die 60 auf der Autobahnbaustelle sind bei normalem Verkehr absolut sinnvoll, bei nächtlicher Leere aber Unsinn. Selbst die Polizei fährt da schneller (die wissen, wo die Blitzer stehen). Und nein, außerhalb eines Einsatzes darf sie das auch nicht. Aber dynamische Verkehrsregelungen sind für Baustellen meist zu teuer und aufwendig, daher belässt man es bei der lukrativen "absolut und immer sicher"-Lösung. Und weil das Recht ist, wird an 160 Euro und Fahrverbot kein Weg vorbeiführen. Da kann die 2x4-spurige Autobahn problemlos mit 100 in der Mitte befahren werden, selbst ein Jet könnte da starten, aber es gelten 60, weil die äußeren Spuren z.B. beengt sind, was tagsüber mehr Aufmerksamkeit und reduzierte Geschwindigkeit erfordert. Aber steinigt schön weiter. Und zu "wenn das jeder machen würde" hoffe ich, dass jeder hier beim Autofahren denkt, Abstand hält, blinkt (VOR dem Spurwechsel oder Abbiegen), Rücksicht nimmt, angepasst fährt - und nicht bloß nach Schildern und Regeln, von denen man den gesamten Wortlaut nicht mehr kennt.

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Architektenvertrag und Honorar....

Hallo liebe Community,

wir planen den Bau eines EFH. Nun haben wir mit diversen Architekturbüros gesprochen. Bezüglich den Honoraren und Verträgen sind wir etwas verunsichert. Hierzu meine Fragen:

  1. Honorar unter Mindesatz: Ein Architekt hat direkt von sich aus ein Honorar unterhalb des Mindestsatzes angeboten (Zone III, Mindestsatz, abzgl. 20 %). Ein Freund von mir meinte, dass das absolut gängige Praxis ist. Im Gegenteil, er meinte, dass zumeist ein noch niedrigeres Honorar, nämlich der Mittelsatz abzüglich 30 %, marktüblich sei. Stimmt das?

  2. Pauschalhonorare: Macht es Sinn ein Pauschalhonorar zu vereinbaren?

  3. Bauchgefühl: WIr haben uns grundsätzlich für einen Architekten entschieden. Bei diesem haben wir ein gutes Baugefühl (liest sich etwas esoterich, ist aber so...). Jetzt ist ausgerechnet dieser sehr teuer und der Architektenvertrag liest sich nicht gerade wohlwollend für uns. Außerdem plant er mit (aus unserer Sicht) sehr hohen Baukosten. Wie lässt sich bei ihm am besten verhandeln?

  4. Nebenkosten: Lassen sich viele Architekten darauf ein, die Nebenkosten auf 0 zu drücken?

  5. Billiger Planer: Mein Schwiegervater meinte, wir sollen den Plan von einem Planer zeichnen lassen. Dies koste rund 1.800 EUR zzgl. Umsatzsteuer. Was ist von solch einer Vorgehensweise zu halten? Wir wollten grundsätzlich alles aus einer Hand...

  6. Gibt es eine Vorlage von Architektenverträgen die den Bauherren "schützen"?

7.Interessenskonflikt: Generell sehe ich das Problem im Verhältnis zum Architekten darin, dass dieser doch von hohen Baukosten profitiert. Gibt es eine Möglichkeit diesen Interessenkonflikt zu unseren Zielen zu umgehen?

  1. Tipps: Bin dankbar für jeden anderen Tipp!

Ich hätte noch so einige Fragen, belasse es aber mal dabei... :)

Besten Dank für eure Antworten

Wolle

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Seit jeher ist die Möglichkeit gegeben, bestimmte Teilleistungen auszuklammern, auch innerhalb der Leistungsphasen, dabei helfen anerkannte Kommentare, in denen prozentuale Werte für Teilleistungen innerhalb der 9 Leistungsphasen aufgeschlüsselt sind, so dass sich die Möglichkeit ergibt, nicht benötigte oder selbst erbrachte Leistungen aus der Honorarberechnung herauszunehmen. Damit ist eine legale Unterschreitung des Mindestsatzes ohne Probleme möglich. Man sollte nur diese Kürzung oder Wegfall von Leistungen abstimmen.

Es ist bei der geforderten Genauigkeit und teuer rückversicherten Verantwortung des Architekten nicht möglich, alle Leistungen fachgerecht zu erbringen, ohne ein entsprechendes Honorar dagegen zu stellen. Freude und Motivation bringt das schon gar nicht.

Bei "Mindestsatz minus 20%" kann weniger herauskommen als "Mittelsatz minus 30%". Marktüblich ist das nicht, aber wie oben beschreiben durch Leistungsentfall möglich. Ich kenne viele Architekten, für die der Maximalsatz Standard ist, und da wird nicht verhandelt.

Grundlage der fairen Überlegung sollte sein: Sie wollen das Ergebnis mindestens 30 Jahre nutzen und einen Ansprechpartner bei Schäden haben, der mit haftet.

Pauschalhonorare: Macht es Sinn ein Pauschalhonorar zu vereinbaren? Für pauschale Leistungen ja. Aber dann die Leistungen exakt festschreiben.

Architektenverträge gibt es als Muster, z.B. bei der Architektenkammer. Als Verbraucher dürfen Sie dort nicht mit übervorteilenden Bedingungen rechnen. Prüfen Sie eine eventuelle Sittenwidrigkeit. Hohe angerechnete Baukosten sichern ein hohes Honorar, auch wenn das Haus billiger wird. Geben Sie ihm ein Budget vor. Das ist einen essentielle Bauherrenaufgabe. Wenn er sagt, dass man dafür nicht bauen kann, mag er Recht haben oder nicht. Lassen Sie sich die Baukosten aufschlüsseln und vergleichen Sie.

Nebenkosten: Eine pauschale Abrechnung ist nur nach schriftlicher Vereinbarung zulässig, sonst auf Nachweis (Quittungen). Auf 0 drücken heißt, der Architekt bezahlt das von seinem Honorar, oder er macht kaum Kopien und kommt selten raus. Leistungskürzung.

Billiger Planer: Was soll der leisten? Einen Bauantrag darf nur stellen, wer in der Architekten- oder Ingenieurkammer eingetragen ist. Und dann?

Beste Grüße

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Das Problem ist schon älter. trotzdem: nach 6 Monaten tritt eine Beweislastumkehr ein (BGB §476): "Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar." Anschließend ist der Kunde in der Beweispflicht.

Ein Smartphone, an dem keine als verursachend anzunehmende Beschädigungen feststellbar sind, darf nach meiner Einschätzung als mangelhaft produziert angesehen werden. Die mangelhafte Qualitätssicherung bei Sony führt zu solchen bekannten Geräte- und dann Imageschäden. Der Vorstand verrechnet sich bald. Am Besten holt man die Z-Geräte nur zum Telefonieren aus dem trockenen Klimaschrank.

Ich würde rechtliche Schritte androhen. Befreundeter Anwalt irgendwo, bereit für eine erste Erfolgsschätzung?

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