Nein, bei Doppelversicherungen werden immer die Verträge aufgehoben, die zuletzt abgeschlossen wurden. Also diese Anschreiben und um Aufhebung des Vertrags bitten.

...zur Antwort

Hier gilt die Unfallversicherung der Schule. Meldung im Sekretariat machen.

...zur Antwort

Teile Ihnen mit, dass Du die Versicherungssumme angepasst haben möchtest, dann werden Sie die Änderung schon machen.

...zur Antwort

Da Du hier aus Gefälligkeit geholfen hast, wird die Versicherung das nicht bezahlen.

...zur Antwort
Schaden durch Blitzschlag...Was nun?

Hallo allerseits. Letzte Woche Donnerstag gab es bei uns ein Gewitter. Es hat auch geblitzt. Kurz darauf viel für eine Sekunde der Strom bei uns aus. Dann hatten wir erstmal bis Dienstag kein Internet. Wir haben daraufhin erstmal die Kabel, den Splitter, sowie den Router gechekt. Hat nichts gebracht. Es schien auch so, als sei das Problem von der Telekom, da der alte Router bei einem Kumpel ging. Dort hatte ich ihn angeschlossen, um ihn zu testen. Der den wir beim Blitzschlag in Gebrauch hatten allerdings nicht. Wir ließen deshalb mal den alten Router angeschlossen, damit wir es sehen, wenn wir Internet haben. So. Jetzt haben wir den neuen nochmal angeschlossen, aber es ging nicht, Also gehen wir davon aus, dass der Router kaputt ist. Es war ein -damals teurer- Router. Jetzt finde ich keinen Neupreis. Damals haben wir den für 350 Euro gekauft. Es ist ein Draytek 2820VSN Router.

Außer des Routers ist mein PC kaputt gegangen. Sowie mein zu der Zeit angeschlossener Bildschirm. Der Bildschirm hat 150 Euro gekostet der PC wurde gebraucht gekauft und im Moment finde ich auch dafür keinen richtigen Neupreis. Wahrscheinlich ist es kein SerienPC.

Beim PC funktioniert z.B. der LAN-Anschluiss nicht mehr. Eingebaut ist als Motherboard ein Tyan S5397.



Nun zu meinen eigentlichen Fragen:

  • Wieviel kostet der Router heute neu?
  • Wieviel kostet das Motherboard heute neu?

  • Welche Versicherung zahlt das Geld zurück?

  • Wonach richtet die Versicherung den Preis? Sprich: Neu oder gebraucht? Zustand des Gerätes vor dem Blitzschlag etc.?

Ich hoffe, ich habe mich verständlich formuliert und der Text war nicht zu lang. Fragen beantworte ich gerne. Ich hoffe, Jmd. kann mir helfen

MfG

Extinguo

...zum Beitrag

Die Versicherung zahlt die Kosten nur, wenn Du in Deiner Hausratversicherung Überspannungsschäden mit eingeschlossen hast. Da der Blitz irgendwo in die Leitung eingeschlagen ist, wurde die Spannung höher und dadurch könnten die Geräte kaputt gegangen sein.

...zur Antwort

Eine Hundehaftpflichtversicherung bezahlt nur Schäden, die Dein Hund einem Dritten zugefügt hat. Z.B. wenn er über die Straße läuft und ein Auto baut dadurch einen Unfall. Da der Unfall aber schon war, ist dieser Fall auf jeden Fall nicht versichert und die Arztkosten für deinen Hund trägt die Versicherung auf keinen Fall.

...zur Antwort

Nein, das geht nicht. Wie Du schon sagtest, deckt die private Haftpflichtversicherung nur Schäden ab, die du bei anderen verursachst.

...zur Antwort

Wenn Du eine Mietrechtsschutzversicherung hast und die Wartezeit abgelaufen ist, gehe ich davon aus, dass sie in diesen Fällen eintritt. Hierzu einfach bei der Rechtsschutzversicherung anrufen und den Fall schildern. Sie werden Dir dann sagen, wie Du weiter vorgehen kannst. Im Normalfall werden Sie Dir dann sagen, dass Du Dir einen Anwalt nehmen kannst und sie die Kosten dann mit ihm abrechnen.

...zur Antwort

Zu den bereits gemachten Vorschlägen fällt mir noch die Hausratversicherung ein, die bei Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahlschäden eintritt.

...zur Antwort

Ich denke auch, dass Du Dir lieber von Deinem Versicherer den Rückkaufswert berechnene lassen sollst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Fremdunternehmen mehr zahlen, als das was Du eingezahlt und verzinst bekommen hast.

...zur Antwort

Dafür kommt die Kfz.-Haftpflichtversicherung deines Arbeitgebers auf. Deswegen schnellstmöglich deinem Chef Bescheid sagen und die müssen das ihrer Versicherung melden.

...zur Antwort

Probezeit heißt einfach, dass Du in dieser Zeit zur Probe arbeitest. Du machst nichts anderes, als das, was Du sonst auch machen müsstest. Nur, dass in dieser Zeit sowohl dein Arbeitgeber, als auch Du jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen kannst. Der Arbeitgeber wird dies wohl nur tun, wenn Du wirklich nicht geeignet bist, oder Du dich voll daneben benimmst. Für Dich ist es die Möglichkeit zu gucken, ob Du dort klar kommst oder Du den Eindruck hast, voll den falschen Beruf gewählt zu haben.

...zur Antwort

Geh zu einem Anwalt, der kann Dir genau sagen, wie die Fristen aussehen und wieviel Schmerzensgeld Dir zusteht. Wenn der Brief erst vor 8 Tagen kam, wird es noch in der Frist sein. Im Allgemeinen hat man 14 Tage Widerspruchsfrist.

...zur Antwort

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, allerdings hatte der Gutachter da einen zu niedrigen Wert angegeben. Ich habe dann meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen und ein Gegengutachten erstellen lassen. Das hat die Versicherung dann auch bezahlt. Also in Deinem Fall würde ich es ähnlich machen. Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen und Widerspruch einlegen.

...zur Antwort

Man kann sich bei der Versicherung ausrechnen lassen, was man später an Rente bekommt. Das wird dann mit deinem jetzigen Einkommen verglichen und dann ermittelt man eine sogenannte Versorgungslücke. Diese kann man z. B. durch eine private Rentenversicherung ausgleichen. Dann brauchtst Du auf jeden Fall eine Privathaftpflichtversicherung. Je nach Beruf würde ich Dir auch eine Unfallversicherung anraten, bzw. wie schon gesagt wurde, eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine Hausratversicherung ist ebenfalls ratsam.

...zur Antwort

Auf jeden Fall eine Tierhaftpflichtversicherung.

...zur Antwort