Ich weiß, dass diese Frage hier schon mehrmals gestellt wurde. Jedoch ist bei mir der Vorsatz ein etwas anderer. Ich habe schon vieles vom Deep Web gehört und gelesen und ich habe mich dazu entschieden, meine Seminararbeit darüber zu verfassen (genauer genommen zum Thema Wissensverbreitung- und Austausch im Deep Web und wie dies die Kriminalität/Kriminelle fördert). Meine Facharbeit ist somit eine Forschung bzw. ein Informationspapier und dient nur zu informativen/aufklärenden Zwecken. Da man ja, ohne etwas selbst gesehen zu haben, nichts behaupten d.h. ich müsste vermeintlich kriminelle Seiten besuchen, habe aber nicht vor dort irgendwas in Anspruch zu nehmen und mich dort weiter durchzuklicken, nur 'aufrufen & damit feststellen dass es das gibt'. Wo hörts denn mit diesem Hintergrund auf? Ab wann gilt es trotzdem als illegal eine Seite 'wissentlich' zu öffnen?