Hallo, ich wollte much bei euch allen bedanken und euch den Ausgang wenn man es so nennen darf mitteilen Also aufgrund dessen das das Haus verschuldet ist und die Mieteinnahmen noch nicht mal die Fixkosten decken darf der Vater ohne Erlaubnis der Tochter vermieten. Sollte es zu einer Beschwerde seitens der Tochter kommen werden die Kosten und Ausgaben aufgerechnet. Wobei dies dann negativ für die Tochter ausginge
Nun wie gesagt die Erbgemeinschaft besteht aus zwei Personen. Der Vater mit 7/8 also um die 83% und die Tochter mit dem restlichen Anteil also 17% .Das heisst er hat die absolute Mehrheit des Hauses. Und daraus schliesse ich also richtig das er alleine den Mietvertrag schliessen kann? Danke schon mal für eure Mühe
Hallo, danke für eure Mühe. Das Geld ist denke ich mal online gebucht worden. Also ich weiss es nicht wirklich denn es ist der Auszahlungstermin für unseren Kredit gewesen
Ich denke das es schon möglich ist sich einfach abzumelden doch wird sie ja dann keine Leistungen mehr beziehen. Und allein deswegen schon muss sie sich fragen wie sie ihre Krankenversicherung weiterbezahlt, denn die muss ja dann aufgrund der Versicherungspflicht auf freiwillige Basis weiterlaufen...