Du musst eine Paketmarke (Päckchen) draufkleben und die Adressen draufschreiben. Danach bei der Post abgeben, die frankieren das dann.

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Der Urheber könnte dich abmahnen wegen Urheberrechtsverletzung. Und "ausversehen" benutzt man fremde Bilder nicht, das war absoluter Vorsatz.

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Mehr Interesse zeigen, fragen ob du eigenständig Aufgaben übernehmen kannst, ggf. Praktikum abbrechen. Einfach die Zeit totschlagen ist sinnlos.

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Entweder du bist zu untalentiert oder die Firmen zu unseriös.

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Garantiefall / Gewährleistung Laptop

Hallo,

heute komme ich zu dem Vergnügen hier meine erste Frage zu stellen (aus gegebenen Anlass: leider).

Folgende Sachlage: Vor ca. einem Jahr und 10 Monaten wurde von mir ein Laptop im Wert von ca. 1800€ gekauft. Vor 3 Wochen habe ich ihn mit einem Verdacht auf eine defekte Grafikkarte eingeschickt (was auch der Fall ist).

Hier die letzte Antwort des Herstellers (und Händlers): "leider gibt es keine neuen Erkenntnisse im Bezug auf ihre Reparatur. Die Grafikkarten sind noch immer nicht in ausreichender Stückzahl zu ordern und ein vertrauenswürdiger Händler wurde auch noch nicht gefunden. Bisher läuft es darauf hinaus das die Kunden mit einem unreparabelen Gerät den zeitwert des gerätes ausgezahlt bekommen."


Nun meine Frage:

Handelt es sich um einen Garantiefall oder um einen Gewährleistungsfall?

Ich habe mich zu dem Thema etwas schlau gelesen, aber die Aussagen sind teils wiedersprüchlich, weshalb ich hier nachfragen möchte. Seit 2002 beträgt die Gewährleistungsfrist ja anscheinend 24 Monate, mit Umkehr der Beweislast nach 6 Monaten. Sprich ich kann die Gewährleistung in Anspruch nehmen und muss nicht auf die Gewährleistung ausweichen, welche anscheinend schlechtere Konditionen für den Endverbraucher enthält, da sie ja vom Händler ausgeht?

Wenn ich es richtig verstanden habe, habe ich laut der Gewährleistung einen Anspruch auf: Eine schnelle Reparatur, gleich- oder höherwertiges Ersatzgerät oder, falls der Händler das Gerät weder reparieren noch einen Ersatz zur Verfügung stellen kann, auf eine Erstattung des vollen Kaufpreises (nicht nur des Zeitwerts, der bei einem zwei Jahre altem Laptop wohl nur die Hälfte des Kaufpreises betragen würde)?


Und zur Umkehr der Beweislast: Wie soll ich beweisen, dass ich das Gerät nicht geöffnet habe, wenn es schon beim Händler/Hersteller liegt und ich nun keine Möglichkeit mehr habe die Unversehrtheit des Siegels zu dokumentieren? Nur mein versichern wird ja wohl kaum ausreichen, falls der Händler etwas anderes behauptet?

Wie sollte nun optimaler Weise mein weiteres Vorgehen aussehen?

.

sorry für den |txt, Abkürzen war noch nie meine Stärke.

lg

Divinorum

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Die Gewährleistung kannst du nach den 6 Monaten in Deutschland in die Tonne kloppen. Wenn noch Garantie besteht vom Hersteller, würde ich die in Anspruch nehmen (Reparatur oder Ersatzgerät).

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