deine frage ist ja schon etwas älter, aber ich hoffe meine antwort hilft dir trotzdem ein wenig.

meiner meinung nach sind die kosten für hausmeister und hausreinigung eindeutig zu hoch!

ich zahle für 83m² in berlin 187€ für hausmeister und 160€ für hausreinigung.

und dabei sei gesagt, dass der mieterbund gerade prüft, inwieweit die 187€ für hausmeister überhaupt korrekt sind.

am besten du googelst mal den betriebskostenspiegel für deine stadt und vergleichst das dann mit dem /m² preis der einzelnen posten aus der betriebskostenabrechnung. sollten die mittelwerte aus dem spiegel deutlich niedriger sein, ist schonmal etwas faul.

wie solltest du vorgehen? auf jeden fall der betriebskostenabrechnung widersprechen (und auch nicht zahlen) und dann direkt einen termin für die belegeinsicht verlangen.

dort kannst du dir unter anderem verträge (mit leistungsumfang der firma) und rechnungen zeigen lassen

aus eigener erfahrung kann ich sagen, dass die mitgliedschaft in einem mieterbund für solche fälle ein echter vorteil ist, da die dann auch den ganzen weiteren schriftverkehr für dich regeln, dich beraten usw. man ist also nicht ganz auf sich alleine gestellt.

gruß,

shogun

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UPDATE:

In der Abrechnung von A steht außerdem folgendes unter Hauswartskosten:

"In dieser Position sind die Kosten für die Objektüberwachung durch die Firma XY und der Firma Z für die Hauswartung enthalten..."

Die oben genannten Tätigkeiten sind also eigentlich nur Firma Z zuzuordnen. Firma XY wird zwar namentlich erwähnt, aber alles zur "Objektüberwachung" wird ja anscheinend eh von Firma Z übernommen.

Außerdem: Firma Z (Service für die Hauswartung) wurde ebenfalls für die Hausreinigung beauftragt und dieser Posten über 152€ ist nun seperat in der Abrechnung enthalten.

Posten für Firma Z gibt es also bei Hausmeister UND Hausreinigung. Ist dies legitim, wenn es sich namentlich um den "Service für Hauswartung" handelt und demnach doppelt abgerechnet wird?

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Verzinsung einer WG-Kaution bei sehr regelmäßigem Mitbewohnerwechsel

Hallo liebe gutefrage Community.

Ich habe eine Frage zu einem fiktiven Fall bezüglich der Kaution in einer WG. Ich habe natürlich schon gegooglelt, aber diese Frage scheint zu spezifisch zu sein, um direkt eine Antwort dort zu finden. Ich habe ein wenig weiter ausgeholt, damit die gesamten Umstände der Situaion nachvollziehbar sind.

Die WG wurde von mehreren Personen (alle Hauptmieter) gegründet, wobei jede Person ihren Anteil der Kaution eingreicht hat. Der Vermieter der Wohnung hat also seine Kaution von ~900€ anteilmäßig durch die Haupmieter am Anfang des Mietverhältnisses bekommen. Wie es in einer WG so üblich ist, kommt es mehrmals zum Mitbewohnerwechsel. Der Vermieter war so kulant den Mietvertrag weiterlaufen zu lassen und nur per Nachtrag zu regeln, wer denn jetzt noch in der Wohnung wohnt und wer gegebenenfalls Hauptmieter und Untermieter ist. Da nicht jedes Mal wenn jemand auszieht, die Kaution vom Vermieter zurückverlangt werden kann, nur um sie erneut einzuzahlen (Kautionsanteil des neuen Mieters), war die Regelung bis jetzt (seit 4 Jahren) immer so:

Wenn eine Person auszieht, bekommt sie vom Nachfolger die gezahlte Kaution zurück. Also ~300€ - ohne Zinsen. Diese Regelung wurde so über Jahre hinweg mit mehreren bzw. allen Mietern durchgezogen. Die Zinsen liegen praktisch immernoch beim Vermieter.

Mittlerweile wohnt nur noch Person X der "ursprünglichen WG" in der Wohnung und ist alleiniger Hauptmieter - und an diesen wird bei einem kompletten Ende des Hauptmietvertrages auch die Kaution (inkl. Zinsen) ausgezahlt. Person X hat nun die Erlaubnis sich Untermieter zu nehmen und mit diesen eigene Untermietverträge zu machen. Person X verlangt nun weiterhin diesen "normalen" Anteil, also ~300€ als Kaution von den Untermietern. Wenn also ein Untermieter auszieht, überweist Person X diesem den Betrag, den er vom Nachfolger erhält. Im Mietvertrag steht dann dazu, dass der Kautionsbetrag (sofern keine Kosten nach Ende des Mietvertrages offen sind), zeitnah zurückerstattet wird. Mündlich wird dann eben erklärt, dass die Kaution dann direkt an den Vorgänger geht.

Nun zieht Person B (Untermieter) aus und verlangt von Person X (Hauptmieter) Kaution + Zinsen (Wohndauer knapp 4 Monate). Da die Kaution jedesmal vom Nachzügler kam, konnte natürlich auch nie etwas angelegt werden. Was bei ständigen Mitbewohnerwechseln und extrem kurze Wohnzeiten (i.d.R. max. 6 Monate) sowieso wenig sinnvoll ist.

Wie soll sich Person X nun gegenüber den Forderungen von Person B verhalten? Inwiefern hat Person X jetzt "Schuld" und die "Pflicht" dem Ex-Untermieter Zinsen zu erstatten, die es nicht gibt und welche "Konsequenzen" sind zu erwarten?

Eine kleine "Zusatzfrage": Wenn Person B auszieht und anscheinend den Mietvertrag direkt zerreißt/vernichtet/verschlampt - ist Person X -verpflichtet- eine neue Kopie des Mietvertrages zu schicken, oder hat Person B da einfach Pech gehabt?

Gruß, Shogunx

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Eine kleine Ergänzung: Obwohl anders im Mietvertrag vereinbart, hat Person B die Kaution erst am Ende des Mietverhältnisses an Person X gezahlt. Zwischen Auszug - also Zahlung der Kaution und jetzt, sind 3 Monate vergangen. Hat Person B damit überhaupt ein Recht Zinsen zu erhalten?

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update: die schlüssel lagen im briefkaten.

bleibt also die sache mit den möbeln. ich bin also im recht jeden tag dafür nutzungsentschädigung zu verlangen?

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