Ansonsten danke für die Rückmeldungen!
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Wer ist denn der Hauptmieter in der Wohnung? Wenn es nämlich nur einer ist, dann könntet ihr einen Untermietvertrag vereinbaren, in dem die Mietkostenverteilung entsprechend aufgeschlüsselt ist und du kannst den an das Amt weiter reichen. Das Amt richtet sich insofern nach Verträgen und nicht nach mündlichen Absprachen, die ihr halt mal so getroffen habt. Ggf. reiche eine von beiden unterschriebene Vereinbarung zur Mietkostenverteilung ein, ich weiß aber nicht ob das dann so auch klappt.
Zum anderen Beitrag: Wenn ihr eine WG seid (und du das auch so angegeben hast) und kein Grund besteht zu denken ihr wärd ein Paar, dann seid ihr KEINE Bedarfsgemeinschaft und das Einkommen deiner WG-Kollegin wird nicht mitangerechnet.