Man kann auch Prozesskostenhilfe beim Staat beantragen. Ich bin zwar in einen exotischen Studiengang damit reingekommen, ist aber eventuell auch für Medizin gültig.

Zwar hat zuerst der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof den Antrag meines Anwalts abgelehnt, jedoch hatte er mit einem Widerspruch erfolg.

Als Fazit: 3 Wochen nach dem Semesterbeginn war ich als Masterstudent immatrikuliert und habe keinen Cent ausgegeben. Ich kann die Studienplatzklage gerade in "exotischen" Fächern nur empfehlen, insbesondere wenn man nur knapp vorbei an den Zulassungsvoraussetzungen scheitert.

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Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort, so ungefähr verstehe ich auch selbst den Sachverhalt. Man kann bei dieser Vorgehensweise aber leider nicht wissen, wie das Amt beim Stellen eines neuen Antrags reagiert... Man will sich ja nicht ins eigene Fleisch beißen und gar nichts vom Bafög fürs Maserstudium abkriegen.

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