Hallo und guten Tag erstmal. Nun muss ich mich mal an dieses Forum wenden, da ich im Moment etwas nicht so ganz verstehen kann. Folgender Fall. Wohnung ist zum 31.01.13 gekuendigt. Im Mietvertrag wurde eine feste Nebenkostenpauschale vereinbart, jedoch mit dem Nachsatz, dass es bei Vorliegen der Gasrechnung zur Anpassung , also evtl. Nachzahlung oder auch Auszahlung kommt. Habe den Mietern auch vor einiger Zeit gesagt, dass ich bei ca. 100 Euro hoeherer Gasnachzahlung keine Forderungen an diese stellen werde. Soweit so gut. Bemerken moechte ich noch, dass die Heizung wie am Schnuerchen lief, bereits im September musste ich die Heizung auf Verlangen staendig anschalten, normal schaltet diese selbst ein. Aber da ein Baby mit dabei war, habe ich natuerlich eingeschaltet. Auch der Mietvertrag wurde vor einem Jahr mit dieser Klausel unterschrieben. Die Rechnung der Gaswerke habe ich noch nicht erhalten. Jedenfalls sollte heute die nach Wohnungsabnahme die Uebergabe der Schluessel sein, sie meinten, ne ne erst kaution bar auf die Hand. Sie haetten sich erkundigt, ich muesste sofort alles zurueckzahlen. Die Wohnung war schnell besichtigt, da wir jedoch mit den Mietern staendig Probleme hatten, und es auch zu kleineren Streitigkeiten bei der Uebergabe kam, meinten Sie ich solle ueberweisen, dann gibts die Schluessel. Nun meine Frage, ich muss doch die Kaution nicht SOFORT ausbezahlen, oder liege ich da falsch. Sie meinten jedenfalls, Sie haette sich bereits bei nem Anwalt erkundigt, ich muesse es. Vielleicht kann mir einer wieder zu klaren Gedanken verhelfen, im vorraus schon mal herzlichen Dank.