Also irgendwie konnte ich meine Frage nicht ganz ausführen, musste mich kurz halten...haben sich irgendwelche Regeln hier geändert? Darf man nicht mehr so ausführlich schreiben?
Also kurz:
Ich habe eine Wohnung ersteigert, derzeit ist diese zur Miete, ich habe den Sonderkündigungsrecht für Eigenbedarf angewendet (Frist 3 Monate) nach §57a
Es ist so, solange die Mieter in dieser Wohnung wohnen müssen diese mir ja die Miete zahlen. Ich weiß zwar wie hoch die Kaltmiete ist, aber würde dennoch gerne einen Blick in den Mietvertrag werfen. Die Hausverwaltung hat keine Kopie, der vorherige Eigentümer ist gerade in einem tiefen schwarzen Loch...daher habe ich mir auch schon überlegt den Mieter zu kontaktieren, aber traue mich nicht so recht. Was ist wenn er sich aus trotz weigert mir den Mietvertrag zu zeigen?