Haus 2008 geerbt
Was umfaßt denn das Wohnrecht der Schwester?1. sie hat das untere & ganz oben als Wohnrecht plus Garten zur Mitbenützung mit Mieter -oder mir-2. ich bin als Besitzer eingetragen, meine Schwester hat Wohnrecht darf nicht verkaufen oder vermieten, ihr Mann, Lebensgefährte kann bei ihr wohnen. 1 Person hat das Wohnrecht.3. Um in das Haus zu gelangen, brauche ich keine Zustimmung mir gehört das Haus. Aber wenn der Schlüssel nicht mehr passt weil von innen mutwillig ein Schlüssel abgebrochen wurde, ging die Haustür nur mit dem Schüsseldienst zu öffnen. Meine Schwester kann ins Haus noch über einen 2. Eingang der zu ihrer Wohnung geht.4. angeblich hätte mein Schwager mir einen Mietvertrag per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. habe nie einen solchen Vertrag unterschrieben gesehen oder erhalten !!5. wollte eine Asylantenfamilie mit 2 Kindern unterbringen, das aber den anderen beiden nicht passt. Evtl. auch Verkauf der Wohnung so hätten sie was für die Zukunft, später ja dann das ganze Haus...plus Grundstück...6. 5 Rechtsanwälte konnten bisher nicht helfen !!!7. Du wurdest persönlich bedroht, sogar vor Gericht sagte Schwager "er könne auch nichts machen, wenn aus versehen mal ein Dachziegel mich trifft...Ja, den ungehinderten Zutritt künftiger Mieter, den Du nicht sicherstellen kannst.Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus plus oben 2-3 Zimmer. Eine korrekte Heizkostenabrechnung, Nebenkosten gab es nie, da bis 2006 nie vermietet wurde....Prozesse hatte ich schon einige & kosteten bisher mehr als 10 000.- EuroHaus wurde 2001 Grundsaniert mit neuen Dach Alufenster hat Zentralheizung & 1 grosse ausbaufähige Scheune für 3 Wohnungen, Strom & Wasser ist vorhanden