Haus 2008 geerbt

Was umfaßt denn das Wohnrecht der Schwester?1. sie hat das untere & ganz oben als Wohnrecht plus Garten zur Mitbenützung mit Mieter -oder mir-2. ich bin als Besitzer eingetragen, meine Schwester hat Wohnrecht darf nicht verkaufen oder vermieten, ihr Mann, Lebensgefährte kann bei ihr wohnen. 1 Person hat das Wohnrecht.3. Um in das Haus zu gelangen, brauche ich keine Zustimmung mir gehört das Haus. Aber wenn der Schlüssel nicht mehr passt weil von innen mutwillig ein Schlüssel abgebrochen wurde, ging die Haustür nur mit dem Schüsseldienst zu öffnen. Meine Schwester kann ins Haus noch über einen 2. Eingang der zu ihrer Wohnung geht.4. angeblich hätte mein Schwager mir einen Mietvertrag per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. habe nie einen solchen Vertrag unterschrieben gesehen oder erhalten !!5. wollte eine Asylantenfamilie mit 2 Kindern unterbringen, das aber den anderen beiden nicht passt. Evtl. auch Verkauf der Wohnung so hätten sie was für die Zukunft, später ja dann das ganze Haus...plus Grundstück...6. 5 Rechtsanwälte konnten bisher nicht helfen !!!7. Du wurdest persönlich bedroht, sogar vor Gericht sagte Schwager "er könne auch nichts machen, wenn aus versehen mal ein Dachziegel mich trifft...Ja, den ungehinderten Zutritt künftiger Mieter, den Du nicht sicherstellen kannst.Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus plus oben 2-3 Zimmer. Eine korrekte Heizkostenabrechnung, Nebenkosten gab es nie, da bis 2006 nie vermietet wurde....Prozesse hatte ich schon einige & kosteten bisher mehr als 10 000.- EuroHaus wurde 2001 Grundsaniert mit neuen Dach Alufenster hat Zentralheizung & 1 grosse ausbaufähige Scheune für 3 Wohnungen, Strom & Wasser ist vorhanden

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hatte bis jetzt schon 5 Anwälte alle kommen vor Gericht mit ihm nicht zurecht....haben bis jetzt tausende von Euros verschlungen...ich weis nicht mehr weiter...hat auch einige Firmen auf meine Adresse laufen...ob er das darf keine Ahnung..


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bin 60 habe das Haus mit 500m2 Grundstück 2008 geerbt mit dem Wohnrecht der Schwester. Hatte die mittlere Wohnung schon 2x vermietet, jedesmal gab es Schwierigkeiten mit ihrem Mann, stellte Strom Heizung oder Wasser ab. Er hat mit mir keinen Mietvertrag, sagte gestern zu mir der Mietvertrag wäre per Gerichtvollzieher an mich übergeben worden

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bis jetzt kann ich meine Haustüre nicht öffnen

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Nötigung Bedrohung

als ich am 30.Mai 2011 mein Grundstück betrat wurde ich so von einem Wohnrechtsinhaber schreiend aus der Wohnung empfangen:was will die fette schon wieder hier, kann kaum noch richtig laufen, zur seiner Frau sagte er folgendes: hole eine Schaufel damit ich sie 2 meter 20 unter die Erde bringen kann, dann ist endlich Ruhe.Seit die kommt fehlen einige Gegenstände....u.s.w. eine Bekannte von mir war auch dabei, zu der sagte er sie solle sich vom Acker machen & nicht so blöde grinsen.Einen Tag später hatten wir am 1. Juni 2011 hatten wir einen Gerichtstermin, wegen meines Hundeanhängers, den ich auf meinem Grundstück abgestellt habe. Dieser Anhänger würde ihn behindern, deshalb hat er mich wegen Nötigung angezeigt.Die Richterin war über seine Ansichten die er bei Gericht vorgetragen hat nicht gerade begeistert und sagte zu ihm " dass er nur ein Wohnrecht auf die Wohnung habe. Er zwar ein Recht auf eine Mitbenützung des Grundstücks, aber keine Benützung von Fahrzeugen -insgesamt 2-und für mich als Besitzer noch nicht einmal eine Möglichkeit auf meinem Grundstück besteht um einen Hundeanhänger abzustellen. Noch dazu er den Rest der gesamten Fläche mit Holz und anderen Dingen belagert hat. Aber er sieht das nicht so...Auf die Frage ob ich als Hausbesitzer ohne Probleme mein Grundstück betreten kann, meinte er zur Richterin " er könne da dann auch nichts machen wenn mal aus versehen vom Dach ein Ziegel fällt " Mit solchen Leuten müssen sich unsere Gerichte beschäftigen.Da er auch noch der Meinung ist kein Heizöl zahlen zu müssen & seit über 3 Jahren kein Wasser bezahlt.

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die haben ein Wohnrecht und da kann ioch nicht kündigen

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upps, da habe ich doch noch was vergessen das Wort "nicht " zugelassen ist.

Das Haus gehört mir doch mein Schwager hat am Briefkasten zwei Firmen eingetragen.

die eine ist ohne NAMEN aber die Adresse von meinem Haus angegeben, bei der anderen handelt es sich um einen sogenannten Kinderschutzerverein -ist in einem anderen Ort wohl sesshaft ??-

hallo 

darf man eine bzw. zwei  Firmen -als Briefkasten Adresse- anmelden, wenn ein Wohnrecht ohne weitere Vermietung bzw. Untervermitung zugelassen ist.

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habe einen Anwalt der bzw. die ist wohl ihm nicht gewachsen.....

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