Das Geld reichte vorne und hinten nicht, um einer Großfamilie das Leben zu ermöglichen.
Arbeiteralltag
...die Spuren Verena Conzetts durch die Welt der Fabrikarbeiterinnen und innerhalb der Arbeiterinnenbewegung verfolgen.Wohnungen, die 24 Stunden lang kein einziger Sonnenstrahl erhellt, Schimmel an den Wänden, Wanzen und Mäuse als Mitbewohner, eine Schlafkammer für die vielköpfige Familie. Wir befinden uns mitten in der Altstadt Zürichs. Wo sich heute eine privilegierte Wohnlage befindet, herrschten vor über 100 Jahren slumartige Zustände.
Und zum Essen gibt's Kartoffeln, Kartoffeln und nochmals Kartoffeln. Wie sollen da Kinder, die sich zuhauf aneinanderreihen, gross werden? Mehr schlecht als recht betreut, beide Eltern ganztags in der Fabrik, einseitig ernährt. Kein Wunder, überlebt ein Viertel der Kinder die ersten Jahre nicht. Und was erwartet die Überlebenden? Die Ausweglosigkeit seines Schicksals lässt manchen Arbeiter zum Kartoffelschnaps greifen. Ein Teufelskreis. Die Arbeiterinnen, insbesondere die Mütter, trifft es doppelt schwer. Ihre Arbeit wird weniger entlöhnt, Feierabend ist ein Fremdwort, zuhause wartet die ganze Haushaltsarbeit und Kinderbetreuung auf die Frauen. Probleme genug, um dagegen anzukämpfen. Die Frauen schliessen sich zu Arbeiterinnenvereinen zusammen. Bald schon leitet Verena Conzett den Schweizerischen Arbeiterinnenverband.
Um die immense Leistung dieser Arbeiterinnen, der Frauen, zu würdigen, lohnt sich der Blick zurück. Oder auch umgekehrt. Lassen wir in Gedanken eine Arbeiterin in unserem Alltag auftauchen. Wie sie vor der Auswahl im Laden steht, im Tram fährt, in einer geheizten Wohnung lebt, Kinder erzieht, die nicht arbeiten, sondern zur Schule gehen. aus: https://www.moneymuseum.com/de/moneymuseum/stories/die-arbeiterin-in-zuerich-um-1900-331?
...ein eidgenössisches Fabrikgesetz unterm 23. März 1877 erlassen. Durch dasselbe wurde ein gesetzlicher Arbeitstag von 6 (im Sommer 5) Uhr morgens bis 8 Uhr abends und in diesem eine Maximalarbeitszeit von 11 Stunden, an den Tagen vor Sonn- und Festtagen von 10 Stunden für alleArbeiter eingeführt. Diese Zeit kann bei gesundheitsschädlichen Gewerben durch den Bundesrat verkürzt, ausnahmsweise auch mit behördlicher Genehmigung verlängert werden. Nacht- und Sonntagsarbeit sind nur ausnahmsweise zulässig, als regelmäßige nur in Betrieben, die ihrer Natur nach keine Unterbrechung gestatten. Kinder unter 14 Jahren dürfen in Fabriken nicht beschäftigt werden, für Kinder von 14–16 Jahren dürfen Unterricht und Fabrikarbeit zusammen 11 Stunden den Tag nicht übersteigen. In manchen Betrieben ist die Arbeit von Kindern überhaupt verboten. Zur Sonntags- und Nachtarbeit dürfen Frauen unter keinen Umständen, junge Leute unter 18 Jahren nur ausnahmsweise verwendet werden. Wöchnerinnen dürfen vor und nach ihrer Niederkunft im ganzen während 8 Wochen, nach ihrer Niederkunft mindestens 6 Wochen, in Fabriken nicht beschäftigt werden. aus: http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Fabrikgesetzgebung
Statistische Lohnreihen in der Schweiz
Lohnreihen 1815–1890
Im Rahmen des Nationalfondsprojektes «Beiträge zur quantitativen Beschreibung wirtschaftlicher Entwicklung in der Schweiz im 19. Jahrhundert» haben Michael Bernegger und Heiner Ritzmann versucht, anhand von Aufzeichnungen privater Firmen den Verlauf der Lohnkurve des Zweiten Sektors und einiger seiner Hauptbranchen in den Jahren 1851 bis 1890 zu rekonstruieren. Genaueres dazu: https://hsso.ch/de/2012/g
Und, konnte ich weiterhelfen?
Nette Grüße
seniorix