Die Fachregel von 1984 die besagt folgendes u.a. unter Punkt 2, Dachneigung: Bei Unterschreitung der RDN um mehr als 6° muß ein Unterdach angeordnet werden und die Zustimmung des Lieferwerkes eingeholt werden...Werden Dachziegel auf massige Unterkonstruktionen gedeckt, so ist ein mindestens 24 mm hoher Zwischenraum zwischen Lattung und Dachdeckung zu gewährleisten.

Im übrigen stand das so ähnlich schon in der Fachregel für Ziegeldächer von 1971, allerdings sprach man damals noch von Distanzhaltern für die Hinterlüftung von Ziegeldächern Damals war es Vorschrift, Distanzhalter von mindestens 24 mm zu verwenden, bei Dachneigungen von unter 22 ° sogar mit 30 mm.

Quelle: Regeln für Dachdeckungen mit Ziegeln, aufgestellt vom Zentralverband des DDH, Ausgabe Mai 1971, Nachdruck 1982

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