Hallo Lillyphoebe,
Erstmal muss ich sagen dass es wirklich besser gewesen wäre gleich die Polizei zu rufen und dass die den Jungen dann antreffen anstatt selbst irgendwas zu machen.
Dass dein Mann nun vor Gericht steht tut mir leid ist aber meiner Meinung nach gerechtfertigt. Die gefährliche KV ist im StGB im Paragraph 224 geregelt. Im Fall deines Mannes zählt (ich glaube) Ziffer 2 gefährliches Werkzeug, da er eine Glasflasche benutzt hat.
Wenn er wegen dieser verurteilt wird, muss dein Mann mit einer freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren rechnen. In minder schweren Fällen, also wenn der Junge nicht so stark verletzt ist und der Richter dass so wertet ( was bei einer Glasflasche auf den Kopf wohl eher nicht so sein wird ) nur die hälfte.
Es kann aber durchaus sein, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, wenn dein Mann z.B. noch nie polizeilich in Erscheinung getreten ist oder ähnliches. Das obliegt dem Richter.
Ich hoffe ich konnte dir helfen trotz der knappen Infos.
Und achja: Habt ihr euch keinen Anwalt genommen, der ihn berät und diese Fragen beantworten kann?