Gefährliche Körperverletzung eines Minderjährigen

Hallo,

ich habe eine Frage...Ich versuche mich kurz zu fassen...

Ich wurde vor einiger Zeit in der Stadt Abends von 2 Typen verfolgt, festgehalten und bekam eine Faust ins Gesicht, sodass ich zu Boden fiel...

bin nach Hause, rief meinen Mann an, der sich bei einer Feier befand. Er kam nach Hause und machte sich auf die Suche, nach den Jungs.

In der Stadt, nicht weit vom Tatort, traf er einen Jungen mit seinem Hund, der in etwa auf meine wage Beschreibung (Ich habe eine Nachtseh-schwäche) passte. Als er meinen Mann sah, obwohl er gar nicht auf ihn zugegangen ist), versucht er wegzulaufen...Das kam meinem Mann komisch vor und er ging hinterher... als er den Jungen einholte, sagte dieser zu meinem Mann: "Ich war das nicht. Mein Kumpel war das", obwohl er noch gar nicht wusste, worum es geht. Daraufhin fragte mein Mann ihn, was genau er damit meine. Und er antwortet: "Das mit der Frau. Das war ich nicht!" Mein Mann verlor die Beherrschung und schlug ihn ins Gesicht...Der Hund des Jungen biss meinem Mann in die Hand und anschließend verbiss er sich in seinem Oberschenkel. Mein Mann versucht sich vom Hundebiss zu lösen, griff nach einer Bierflasche und traf den Jungen am Kopf, als dieser sich Richtung Hund beugte...

Meine Anzeige verlief gegen Unbekannt und wurde mittlerweile auch eingestellt...

Mein Mann hat sich nun kommende Woche wegen gefährlicher Körperverletzung zu verantworten... Im Nachhinnein kam auch noch raus, dass der Junge minderjährig ist...

Mein Mann wollte einen Täter-Opfer-Ausgleich vornehmen lassen, allerdings hat er bisher noch keinerlei Reaktion der Staatsaanwaltschaft.

Was passiert nun? Und was erwartet ihn rein rechtlich?

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Hallo Lillyphoebe,

Erstmal muss ich sagen dass es wirklich besser gewesen wäre gleich die Polizei zu rufen und dass die den Jungen dann antreffen anstatt selbst irgendwas zu machen.

Dass dein Mann nun vor Gericht steht tut mir leid ist aber meiner Meinung nach gerechtfertigt. Die gefährliche KV ist im StGB im Paragraph 224 geregelt. Im Fall deines Mannes zählt (ich glaube) Ziffer 2 gefährliches Werkzeug, da er eine Glasflasche benutzt hat.

Wenn er wegen dieser verurteilt wird, muss dein Mann mit einer freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren rechnen. In minder schweren Fällen, also wenn der Junge nicht so stark verletzt ist und der Richter dass so wertet ( was bei einer Glasflasche auf den Kopf wohl eher nicht so sein wird ) nur die hälfte.

Es kann aber durchaus sein, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, wenn dein Mann z.B. noch nie polizeilich in Erscheinung getreten ist oder ähnliches. Das obliegt dem Richter.

Ich hoffe ich konnte dir helfen trotz der knappen Infos.

Und achja: Habt ihr euch keinen Anwalt genommen, der ihn berät und diese Fragen beantworten kann?

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