Hallo Moeder,

zu Eurem problem mit dem Papagei gibt es keine grundsätzliche Lösung. Ein Graupapagei alleine zu halten, ist sehr schlecht für den Vogel. Diese Vögel sollten generell mindestens zu zweit gehalten werden. Das Verhalten des Papageies kann daraufhin deuten, nachdem er wieder bei Kräften ist, dass er keine soziale Bindung zu Euch hat. Denn er vermißt auch garantiert seinen bisherigen Halter und seinen Lebensgefährten/in. Aber alles deutet daraufhin, dass er sich nicht in seinem "gewohnten" Umfeld befindet. Habt ihr denn schon versucht seine Familie zu finden??? Wenn ihr dem Tier helfen wollt, versucht den früheren Besitzer ausfindig zu machen. Gerne bin ich bereit Euch dabei zu heltfen.

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Hallo n900! Du sprichst mir aus der Seele! Mir graut es hinzugehen.Ein paar eingefahrene Köpfe, die alles glauben, was der Verwalter entscheidet.Vor 2-3 Tagen flatterte die Einladung ins Haus uns es sind Punkte auf der Tagesordnung,wo ich mir nicht sicher bin, ob es sein darf? Folgende Punkte, über die ggf. auch Beschlüsse gem.§ 23 und § 24 in Verbindung mit der Teilungserklärung gefaßt werden sollen, stehen auf der Tagesordnung! Wenn ein Sondernutzungsrecht nicht mehrstimmig beschlossen werden kann, warum dann auf der Tagesordnung!!! (Ich kann lt.Teilungserklärung ein Wintergarten errichten, wenn ich will) Was nicht ansteht im Moment....Wenn es geht würde ich den Punkt auf der Einladung auch streichen lassen, wenn es nicht zulässig ist. Vielen Dank im voraus!

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