Hallo,
Unser Mieter in der überliegenden Wohnung hat vergessen. den Wasserhahn im Badezimmer zuzudrehen und setzte damit dieses unter Wasser. Dieses ist in einer großen Lache durch die Decke zu uns in die Wohnung gekommen. Der Putz ist abgegangen und Holzbalken und ein Loch ist zu sehen.
Wir haben keinen schriftlichen Mietvertrag und nachdem wir die Miete nach 10 Jahren vor wenigen Monaten um einen geringen Betrag angleichen wollten, verweigerte er dies bereits so dass wir ihm wie in diesem Fall gesetzlich vorgeschrieben die Wohnung mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr kündigten.
Unsere Versicherung weigerte sich damals die Rechtsanwaltskosten zu zahlen da die entsprechende Klausel nicht im Vertrag enthalten war. Diese wurde dann erweitert, jedoch greift die Gebäudeversicherung erst in den kommenden Monaten und deckt diesen nun ereigneten Wasserschaden nicht ab.
Da mein Vater fürchtet bei Hinzuziehen von Sachverständigten und Anwalt die Kosten für diese wieder selbst begleichen zu müssen, hat er diese bislang noch nicht verständigt.
Von unserem Mieter ist keine Antwort oder Angaben zu dessen Versicherungsschutz zu erwarten.
Was macht man nun?