Quelle:(http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-schueler/taschenkontrolle-in-der-schule-duerfen-lehrer-die-taschenden-ranzen-durchsuchen.html)

"Dem Schüler steht ein Allgemeines Persönlichkeitsrecht zu, was auch der Schule gebietet dieses zu beachten. Daher darf nicht ohne weiteres vom Inhalt einer Tasche Kenntnis genommen werden. Allerdings obliegt der Schule und insbesondere dem Schulleiter, dafür zu sorgen, dass keine Straftaten an der Schule begangen werden. Dazu kann der Schulleiter auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Schulfrieden sicherzustellen. Dazu kann es auch gehören, dass die Taschen der Schüler nach beispielsweise Waffen oder Drogen durchsucht werden.

Jedoch muss immer ein konkreter Verdacht vorliegen. Pauschale Taschenkontrollen sind unzulässig. Im Übrigen muss auch eine hinreichend schwere Tat zu erwarten sein. Um allgemeine Verhaltensregeln zu kontrollieren, z.B. ob niemand ein Handy mit in die Schule bringt, darf eine Tasche niemals durchsucht werden, da dieses unverhältnismäßig wäre."

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