Eine komplizierte Frage an die Mädels und ''Mädchenversteher''

Okay, Also ,bitte diese Frage ernst beantworten. Ich war vor 1nem Jahr 7Monaten und 2Tagen mit einem Mädchen zusammen (eine Woche vorher tanzten wir zusammen auf der Klassenfahrt im Club)wir waren glücklich verliebt, doch nach 2 Monaten machte sie kaltblütig mit mir über SMS Schluss. Sie brach mir das Herz, doch jede Sekunde in der ich sie danach sah nähte mein Herz wieder zusammen, das mag jetzt wie aus einer Schnulze klingen,aber es ist so. Später ,ca. 6Monate später war ich mit einem anderen Mädchen zusammen,aber nur um sie eifersüchtig zu machen. Dann wurde die Klasse getrennt , ich sah sie zwar ab und zu , doch nie konnte ich ihr mehr als 4Sekunden ins Gesicht blicken,Ich habe sie weiterhin geliebt.

Vor ca. Einer Woche meldete sie sich wieder über Facebook bei mir und entschuldigte sich in einem romanlangem Text bei mir , ich sagte es sei schon okay , doch sie meinte es sei nicht okay. Wir chatteten weiterhin , auch heute und da schrieb sie mir das sie viel rieskiere doch sie müsse es endlich los werden:sie habe mich angeschrieben um sich zu entschuldigen und um nochwas zu sagen, das sie mich immer noch liebe und nur Schluss gemacht hat weil sie es nicht mehr als unsere Beziehung an sah(das stimmt allerdings tatsächlich da sie viele Leute schon Star ein gemischt haben , damals sagte sie nähmlich sie wäre nicht mehr in mich verliebt...). Sie schrieb noch das ich ihr die ganze im Kopf rumschwirre ,und als ich mit dem anderen Mädchen zusammen war hatte sie es aufgegeben mich zurück zu bekommen , da sie dachte,dass ich sie nicht mehr mag, Als ich dann nochmal meinen Status auf Facebook änderte (in es ist kompliziert (nur wegen ihr eigentlich))musste sie heulen , wenn ich sie auch noch möge(was sie nicht glauben tut) ,solle ich es ihr morgen in der Schule sagen , wenn nicht dann solle ich es ihr morgen schreiben und sie meinte noch (wenn nicht)dann habe sie Pech , aber dann habe sie es auch wenigstens versucht. Ich liebe sie immernoch und zwar sehr sogar, doch hat sie mir das Herz gebrochen , aber ich kann jetzt auch verstehen warum. Meine Fragen dazu ist : wie soll ich es ihr sagen (Also Ich lieben dich auch noch und...)???und soll ich mit ihr wieder eine Beziehung anfangen , nach alldem was sie getan hat??? uund Wann soll ich es Ihr sagen???

Herzlichen Dank im Vorraus(für die ernsten Antworten)

Mei Herz klopft schon wie Wild

BrakO

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ist doch ganz einfach. wenn dein herz wie wild rast, dann empfindest du etwas für sie. und wenn das so ist dann sage ihr das denn das bedeutet nicht nur ehrlich zu ihr, sondern vor allem zu dir selbst zu sein.

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Ich würde nicht einfach zu einem Anwalt gehen, denn du bleibst dann oftmals auf den Kosten sitzen. Ich würde an Eurer Stelle an den Mieterschutzbund wenden. Zwar ist der kostenpflichtig aber hilft bei wirklich allen Problemen. Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben okay aber ansonsten ist der Mieterschutzbund wirklich ratsam.

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Es ist zwar korrekt, das du Miete bezahlen musst aber du kannst eine Mietminderung veranschlagen. Da bald der 01.04. ist am besten sofort zur Bank.

Ist das Dach eines Hauses undicht und kommt es zu Schimmelbildung an den Wänden, so sehen die Gerichte eine Mietkürzung von 20% als gerechtfertigt an (AG Hamburg, aus WM 1979, S. 103). Wenn der Keller feucht und infolgedessen nicht als Lagerraum nutzbar ist, ist lediglich eine Minderung von 3-5% gegeben. Hier weitere Urteile:

Erhebliche Feuchtigkeit und nahezu überall Schimmel in der Wohnung rechtfertigen in diesem Fall eine Mietminderung von 80% (LG Berlin, Az. 65 S 205/89, aus GE 1991, S. 625).

Mietrecht - Schimmel in der Wohnung: Der Mieter darf eine Mietkürzung in Höhe von 15% vornehmen, weil das Schlafzimmer, das Wohnzimmer sowie die Küche und die Toilette von Schimmel befallen sind (LG München, Az. 15 S 7066/85).

Schimmelbefall und eine gravierende Durchfeuchtung der Wohnung führen hier zu einer Mietminderung in Höhe von 93% (AG Berlin-Kreuzberg, Az. 6 C 328/84).

Gestank und Schimmel in der Wohnung führt zu einer Mietminderung von 10% (LG Hannover, Az. 11 S 322/81, aus WM 1982, S. 183).

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Im Fall war der Mieter überstürzt aus einer mit Schimmel befallenen Wohnung ausgezogen. Schnell schrieb er noch „außerordentliche Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung“ über den Brief an seinen Vermieter und stellte den Dauerauftrag für die Miete ein.

Für die BGH-Richter war das Vorgehen des Mieters allerdings zu überstürzt. „Die außerordentliche fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung ist grundsätzlich erst zulässig, wenn der Mieter dem Vermieter zuvor eine angemessene Abhilfefrist gesetzt oder eine Abmahnung erteilt hat (BGH, Az. VIII ZR 182/06).

Recht auf Abhilfe Zwar kann ein Mieter im Falle einer erheblichen Gesundheitsgefährdung grundsätzlich sofort kündigen. Er muss aber dem Vermieter die Möglichkeit geben, binnen einer bestimmten Frist für Abhilfe zu sorgen. Nur wenn das offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder unter Abwägung der beiderseitigen Interessen ein Auszug gerechtfertigt ist, kann er sofort kündigen. Das könne der Fall sein, wenn der Schimmelpilzbefall überhaupt nicht hätte beseitigt werden können und das Setzen einer angemessenen Abhilfefrist sinnlos gewesen wäre. ... Miete: Schimmel: Mieter haben Pflichten - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-7533/miete_aid_134223.html

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