Aktuell gibt es keine Gesam-App für alle Anbieter.

Die wollen das auch noch nicht. Jetzt ist die Markteroberungsphase dran. Viele Anbieter, alle machen Minus. Wer den längsten Atem hat bleibt übrig, erhöht die Preise, passt sein Modell an und kommt dann vielleicht in das Plus.

(Siehe Fernbusse)

Es gibt also von jedem Anbieter die entsprechenden Apps.

Teilweise gibt es auch Kooperationen (Lime in Google Maps, und weitere Anbieter in so genannten "Connect Kombi Apps") wo dann aber auch immer nur genau ein Anbieter sich mit anderen Sachen verbindet (sagen wir mal CarSharing + BikeSharing + E-Scooter Verleih).

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Fahren ohne Betriebserlaubnis ist kein Kinderspiel. Du riskierst da eine Menge. Mindestens ist dein Roller weg wenn du erwischt wirst. Bei einem Unfall zahlst du alles. Da ist die Privatinsolvenz nicht weit weg wenn es ausgeprägte Personenschäden gibt.

Das für ein paar km/h mehr?

Nein danke!

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Das Erlernen des Fahrens ist grundsätzlich sehr einfach. Es gibt einen niedrigen Schwerpunkt und die Lenkung ist intuitiv. Was anfangs ungewohnt ist, ist die Beschleunigung. Die erreicht man manuell so nicht. Außerdem sollte man sich mit den Bremsen einfuchsen, finde ich aber recht easy.

Wenn du dann noch trainierst in Kurven mehr als eine Hand am Lenker zu haben bist du gut aufgestellt. Viele Unfälle passieren, durch "Blinken" und Lenken gleichzeitig. Erst Blinken, dann nochmal gucken, dann Hand wieder ran und abbiegen.

P.S. Du darfst überall dort fahren, wo Fahrräder auch fahren dürfen. Also auf gemeinsamen Geh und Radwegen bist du ebenfalls legal unterwegs. Insofern stimmen die anderen Antworten leider nur bedingt.

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Dann einfach mal selbst ins Pflichtversicherungsgesetz schauen...

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Manchmal gibt es die Aussagen, dass mit dem Bein geblinkt werden soll. Das ist Quatsch. In der Verordnung steht eindeutig HANDZEICHEN.

Das Problem ist dann immer das einhändige Abbiegen. Da werden die Scooter sehr instabil!!!

Also vorher das Handzeichen, ordentlich schauen und dann zum Abbiegen die Hand wieder dran.

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Keine Zulassung!

Der Betrieb ist strafbar!

Bring ihn schnell zurück!

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Die offizielle Liste gibt es nur beim KBA (https://www.kba.de/DE/Typgenehmigung/Typgenehmigungen/Typgenehmigungserteilung/ABE_Elektrokleinstfahrzeuge/ABE_Elektrokleinstfahrzeuge_node.html)

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Die Frage kam auch schon in meinem Blog auf.

Dazu gibt es eine offizielle Antwort des Verkehrsministeriums. Zu finden auch auf deren Seite!

Klare Aussage: Ein eScooter bleibt auch ausgeschaltet ein eScooter und muss sich an die Verkehrsbereiche halten!

(Übrigens gibt es bei anderen elektrischen Gefährten auch anders ausgehende Rechtsprechungen, es wird also erst ein Richter beantworten...)

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