Hallo Fabio,eine CE Kennzeichnung ist in Deutschland lediglich für elektrische Maschinen und Kinderspielzeug Pflicht. Ob es in Dänemark andere Vorschriften gibt weiss ich leider nicht. Mit dieser Kennzeichnung bestätigst du, dass das Produkt die aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen erfüllt und hierauf bezogen zu keiner Gefährdung des Anwenders kommt.

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Ich würde empfehlen, dass du dich mal an die Firma APC in Nürnberg wendest. Die haben sehr viel Erfahrung damit und können sicherlich weiter helfen.

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Hallo,

die IHK ist sicherlich nicht die richtige Anlaufstelle in erster Instanz. Was in deinem Fall auf jedem Fall sein muss ist die Lebensmittelüberwachung, und da du Eiprodukte (eingelete Eier) herstellen willst auch das Veterinärsamt. Für die Eiprodukte gibt es dann noch eine zusätzliche Herausforderung. Du benötigst eine EU Zulassung nach EU VO 853 über das zuständige Regierungspräsidium.

Was die Prüfung des Eienrlikörs angeht, so ist das eine Aktion, die eher freiwillig ist, du musst jedoch die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben einhalten (genaue Bezeichnung fällt mir gerade nicht ein), hier sind der Alkoholgehalt und im Fall von Eierlikör auch die Mindestanzahl an Hühnereieigelb definiert.

Pralinen sind eine andere Geschichte und stark von Art und Füllung abhängig. Hierbei gilt allerdings nur die 852 und sämtliche Verorndnung insbesondere hinsichtlich der Kennzeichnung...

Für weitere Fragen kannst du auch mal hier nachsehen www.lebensmittelforum.info

Grüße

Peter

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Anders als meine Vorredner bin ich nicht der Meinung, dass dies strafbar ist, außer es würde ein gewisser Vorsatz bestehtn (ich weiß, dass derjenige Allergiker ist und verschweige ihm die Nüsse im Kuchen).

Die Verweise auf das Lebensmittelrecht sind zwar richtig, aber aus der EU VO 178 geht hervor, dass sich dies auf "Lebensmittelunternehmer" bezieht und nicht auf den privaten Bereich.

Was das Straf- oder Zivilrecht hier hergibt kann ich allerdings nicht beurteilen.

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Hallo,

dies hängt mit der so genannte "Fettreifbildung" zusammen.

Schokolade ist ein relativ temperaturempfindliches Produkt und im Sommer kommt es eben zu besagten Effekt (hast du bestimmt auch schon gesehen, wenn die Schokolade matt wird und grau). Dies ist insbesondere für gefüllte Schkoladen und dunkle Schokoladen der Fall. Aus diesem Grund werden bei fast allen Herstellern im Sommer einige Produkte aus dem Sortiment genommen.

Es gibt ja auch die Werbung von Joghurette, bei der diese im Sommer in den Kühlschrank kommt. Leider auch nur Sub-optimal, da man Schokolade nicht unbedingt bei solchen Temperaturen lagern sollte, da es auch hier zu Qualitätsverlusten kommt.

Gruß

Peter

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Hallo,

die Lebensmittelhygieneverordnung (EU VO 852/2004) steht ausdrücklich "... Es sind geeignete Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen vorzusehen."

Grundsätzlich ist die Bekämpfung von Schadnagern in Produktionsräumen gestattet und notwendig. Allerdings müssen hierzu zugelassen Mittel verwendet werden und diese müssen so angewandt werden, dass es zu keiner Kontamination (Verunreinigung) von Lebensmittel kommen kann. Die Mittel sind in der Regel mit Bitrex versetzt, was beim Menschen das Verschlucken nahezu unmöglich macht. Zudem sind die Dosen mittlerweile so gering, dass auch bei einem Eintrag in ein Lebensmittel kein Schaden für den Konsumenten entsteht.

Einige weitere Infos findest du vermutlich auch unter www.Lebensmittelforum.info.

Gruß

Peter

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Hallo,

nach der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung muss Schwefeldioxid und Sulfite erst in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l gekennzeichnet werden. Z.B. bei Wein gibt es die typische Angabe "enthält Suflit". In vielen Lebensmitteln ist jedoch die Menge geringer als der oben genannte Grenzwert und muss somit nicht gekennzeichnet werden. Schwefel stellt jedoch eine Ausnahme dar. Alle anderen kennzeichnungspflichtigen Allergene müssen immer ausgewiesen werden.

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Ich habe aber keine Rechnung erhalten...

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Hallo Heinoberg,

was du brauchst ist eine initiale Belehrung zum Infektionsschutzgesezt beim Gesundheitsamt. Diese muss dann dein Arbeitgeber jährlich auffrischen. Einige niedergelassene Ärzte dürfen dies auch, alledings muss man hier etwas vorsichtig sein, da diese eine Erlaubnis vom Gesundheitsamt hierfür benötigen (was ab und an nicht vor liegt).

Und wie meine Vorredner schon fest stellten, ist dies von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt vom Preis her sehr unterschiedlich.

Gruß

Peter

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Hallo,

ich nehme mal an, dass es sich um REACH handelt.

Infos dazu gibt es unter guidance.echa.europa.eu

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Hallo,

ich stimme da meinen Vorkommentatoren nicht ganz bei.

Mit einem Audit kann ich - intern oder extern - überprüfen, ob bestimmte Bedingungen erfüllt werden (zum Beispiel ein Standard wie die ISO 9001). Mit der Zertifizierung wir von einer externen Stelle - noch Möglichkeit sollte diese Akkreditiert sein - die Einhaltung einer definierten Vorgabe (kann auch wieder besagte ISO 9001 sein) überprüft und hoffentlich betstätigt. Am Ende steht das Zertifikat.

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