wenn du den Alk kaufst und den kindern gibst bist du straffrechtlich im Nachteil das ist Suchtmittelverkauf an Minderjährige. Aber wenn du es ihnen nicht gegeben hast bist du unschuldig und straffrechtlich in Vorteil. Einfach der der es gekauft hatt und den Minderjärigen gegeben hat macht sich strafbar also soltest du einfach die finger vom alk lassen sonst bist du am hinterteil. Lg Schweiz97
PS: Schweitz ist das beste land!!! Es ist bewisen worben von Einstein!! :-)