Deine Frage war ja der rechtliche Aspekt und nicht die Sinnhaftigkeit des Versendens von Grad per Brief, wie in den Vorantworten angesprochen.
Grundsätzlich ist erst mal der Absender der Sendung sicher im Visier der Strafermittler, aber auch in Folge sicher Du als Empfänger der Sendung unter "Anfangsverdacht"
Strafrechtich ist nach dem Tatbestand gem. Deiner Schilderung erst mal der Absender zu belangen (in Verkehr bringen bzw. Handel mit BTM).
Du kannst aber sicher davon ausgehen, daß auf Grund dieses Tatbestandes im Zuge der Ermittlungen auch gegen Deine Person eine Ermittlungsverfahren, eine Hausdurchsuchung und je nach Ermittlungstatbeständen auch nachfolgendes Strafverfahren eingeleitet wird.
Sollte sich im Zuge dieses Verfahrens gegen Dich nichts greifbares ergeben, gingst Du prinzipiell straffrei aus. Aber es dürfte schon schwer nachvollziehbar sein, warum Dir jemand unbestellt 10gr. BTM zusendet; eine Menge die auch über der Eigenbedarfsregelung liegt................