Deine Frage war ja der rechtliche Aspekt und nicht die Sinnhaftigkeit des Versendens von Grad per Brief, wie in den Vorantworten angesprochen.

Grundsätzlich ist erst mal der Absender der Sendung sicher im Visier der Strafermittler, aber auch in Folge sicher Du als Empfänger der Sendung unter "Anfangsverdacht"

Strafrechtich ist nach dem Tatbestand gem. Deiner Schilderung erst mal der Absender zu belangen (in Verkehr bringen bzw. Handel mit BTM).

Du kannst aber sicher davon ausgehen, daß auf Grund dieses Tatbestandes im Zuge der Ermittlungen auch gegen Deine Person eine Ermittlungsverfahren, eine Hausdurchsuchung und je nach Ermittlungstatbeständen auch nachfolgendes Strafverfahren eingeleitet wird.

Sollte sich im Zuge dieses Verfahrens gegen Dich nichts greifbares ergeben, gingst Du prinzipiell straffrei aus. Aber es dürfte schon schwer nachvollziehbar sein, warum Dir jemand unbestellt 10gr. BTM zusendet; eine Menge die auch über der Eigenbedarfsregelung liegt................

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Auch wenn ein Artikel nur mie 1€ seinen Zuschlag erhält und man sich mehr Ergebnis erwartet hat, wird hier ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen. Gem §433 BGB sind die vertraglichen Verfplichtungen auch hier einzuhalten. Was passiert ergibt sich aus dem juristischen Grundsatz "Pacta sunt servanda" (Verträge sind zu halten). Kann man einen wirklichen Vertragsirrtum nach den §§ 119 - 123 nach- bzw. beweisen und fechtet diesen Vertrag rechtzeitig an, kann er ggf. "rückabgewickelt" werden. Kommen diese rechtseinwendenden §§ nicht zur Anwendung ist also auch der 1 Euro Kauf abzuwickeln.

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Siehe Artikel 13 Grundgesetz:

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

Das gilt nicht nur für eifrige Polizisten, sondern auch für die noch eifrigeren GEZ-Fahnder.

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Die Haftpflichtversicherung eines KFZ zahlt grundsätzlich alle nicht mutwillig verursachten Schäden, die mit dem versicherten Fahrzeug gegenüber einem Dritten verursacht wurden. Dritter ist jede Person ausser dem Versicherungsnehmer, also auch Frau und Kinder. Das unangenehme (vermeintlich) ist nur, dass wenn sich in einem solchen Fall die Versicherung erst mal unberechtigt weigert, man die Ansprüche (in dem Fall der Gartenzaun) gegenüber der Versicherung des Fahrzeughalters (z.B. Ehemann) juristisch durchsetzen muss. Summa summarum: Die Versicherung muss zahlen.

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Das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt auch für Blogs und Foren wie dieses. Hier hat der Eigentümer das Recht, zuzulassen, welche Meinung unter seiner Verantwortung publiziert werden darf oder nicht. Er muss sie ja verantworten.

Im übrigen finde ich, dass dieses Forum sehr wohl eine lockere Form der "Freien Meinungsäußerung" zulässt. Viele Antworten hier kann man teilweise nur als Meinung oder Meinungsbildung verstehen, denn wenn man fundiert nachsieht oder sein Fachwissen abgleicht.......

Also, Toleranz heisst das Schlagwort!

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Medizinsch ist die Homöopathie schon anerkannt, jedoch will die Schulmedizin, die in gewisser Weise ja auch von der Pharmaindustrie abhängig und gesteuert ist, diese nicht so unbedingt anerkennen. In objektiven neutralen Studien lassen sich viele Wirkungen nachweisen. Natürlich kann aber die Homöopathie keine Wunder vollbringen und man muss immer den Grat beachten, ab welchem eine Erkrankung die klassische schulmedizinische Behandlung erfordert.

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Guck mal hier rein, da sind die ersten wesentlichen Infos drin. Ciao Lothar

americandream.de

usbotschaft.de/googlelandingpage.htm

Von da aus gibt es auch gute Verlinkungen

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Ich habe mir vor 4 wochen die salze 1-16 gekauft + 4 zusatzsalze. nehme sie nach den vorgegeben wirkungsschwerpunkten und in standardpotenz und ich finde, sie stehen der schulmedizin in keinster weise nach.

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Hallo. Eine Gallen-OP ist heut zu Tage eine Routine-OP und an sich nicht kompliziert. Kann mit einem herkömmichen Bauchschnitt operiert werden oder wenn die Steine nicht zu gross und von der Lage her i.O. auch mit einem Endoskop (Sonden-Operation).

Grundsätzlich beinhaltet jede OP ein Risiko, aber was ist im Leben schon ohne Risiko. Autofahren ist gefährlicher..... Beste Grüße

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Leibliche Verwandte im Eltern / Kind Verhältnis sind grundsätzlich immer erst mal zur Gegenseitigen Unterstützungsleistung verpflichtet. Wie und in welcher Höhe kann man schlecht so aus dem Bauch heraus sagen. Ist immer eine Einzelfallbetrachtung der Umstände.

Grundsätzlich kann man in Deutschland bis zum gestzlichen Selbstbehalt ausgenommen werden........

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Die Entscheidung, wie die Wohnungen gestaltet werden und zu welchem Preis sie vergeben werden ist immer Sache der Genossenschaftsverwaltung, die ja durch die Gesellschafterversammlung kontrolliert wird.

Wenn sie Dir eine gleichwertige Wohnung zu gleichen Konditionen anbieten, ist eigentlich schon der Verpflichtung genüge getan.

Ob Du in der Wohnung bleiben kannst, hängt u. a. auch sicher von der Gefährdung durch die Arbeiten ab,, aber auch welchen Platz die Arbeiter brauchen (Transportwege, Maschinen usw.) Und willst Du Dir wirklich antun, in bzw. auf einer Baustelle zu wohnen (z.B. mit offenem Mauerwerk und so)?

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Schliesse mich der Antwort von JotEs an. Hier greift BGB § 126.

Wichtig ist hierbei die abgegebene Willeneserklärung der beiden Vertragparteien (also bei einem schriftlich ausformulierten Vertrag die Unterschrift). Wieviele Exemplare hiervon gefertigt werden ist für die Wirksamkeit unerheblich.

Ciao Lothar

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Die Wirkung bzw. das Ergebnis der Antibiotikatherapie wird da sicher nicht mehr beeinflusst. Eher dann Deine Leber und Deine persönliche Drehzahl, smile. Na dann, unbekümmert Prost!

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D6 ist mit einer Potenz mehr verdünnt als D5. Du solltest allerdings schon die Globuli in der empfohlenen Potenz einnehmen. Die Wirkung ist nicht 1:1 umrechenbar und die Mechanik der Wirkung auch nicht 1:1

Der Preis wird aus der Nachfrage gebildet......

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Diese Frage kann die Mutter nur alleine beantworten und muss sie vor allem mit ihrem Gewissen vereinbaren.

Meine Ansicht: Wer alt genug ist, den Spass auszuleben muss auch mit den Konsequenzen leben. Sofortige Freigabe zur Adoption bei der Geburt ist für mich der bessere Weg als ein geplanter Mord (Neudeutsch Abtreibung genannt)

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Kann eine Glaskörpertrübung sein (harmlos, lästig und man kann nichts machen) aber u. U. auch ein Problem an der Makkula (im Augenhintergrund) Klarheit bringt nur eine Untersuchung des Augenarztes mit entsprechendem Gerät. Sollte aber bald sein. Gruss Lothar

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