Frage
Antwort
Diese Äußerung ist natürlich nur subjektiv. Ich weiß z.B., dass die ZJ angehalten werden, Besuche bei Personen, die ablehnen (also nicht nur irgendetwas undefinierbares von sich geben)sofort abzubrechen. Ob eine rechtliche Maßnahme notwendig dafür ist, wage ich zu bezweifeln. Ein ehrliches Wort an den oder die ZJ müßte genügen. Eine rechtliche Maßnahme gegen die Zeugen hätte wahrscheinlich genausoviel Erfolg, als wenn man die großen Kirchen verklagen wollte, weil das Kirchturmgebimmel unheimlich ruhestörend ist. E