hallo...ein Balkenfundament wir eher als Köcherfundament bezeichnet...Einzellast ..wird unter einzelnen Stützen bzw. Balken verwendet,z.B. 90 x 90 x90 cm bzw. kleinere Größe aber 90 tief (frostsicher gegründet)

Streifenfundament wird unter Wänden der Länge nach eingebracht , frostfrei gegründet min. 90 cm tief und im Mittel mind. 40 cm breit..kommt auf die Wandstärke an.

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hallo....vielleicht ist es eine Lösung, wenn ihr die fehlenden 1,80 m vom Nachbarn abkaufen könnt?? ihr müsst 3 m zur Grenze auf jeden Fall einhalten.

Auf jeden Fall nochmals in den Notarvertrag schauen...nicht genehmigte Bauten sind "wertlos" und die Kosten für einen Abriss oder eine Baunachgenehmigung gehen dann zu Lasten des Verkäufers, da der den Mangel verschwiegen hat. Also Preisnachbesserung zu euren Gunsten ...auf jeden Fall einen Fachanwalt einschalten.lg

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