Das kommt darauf an. Wenn der Vermieter auf eine konkrete Anfrage das Haustier genehmigt hat, bezieht sich die Genehmigung nur auf dieses Tier und nicht ohne weiteres auf ein "Ersatztier" Bei einer generellen Genehmigung bedarf es keiner erneuten Zustimmungdes Vermieters mehr, es sei denn, der Mieter will einen "Schoßhund" durch einen Bernhardiner ersetzen.

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übersetzt: "Vertriebsstelle" oder auch "Ablass".

es ist einfach die Ware, die nicht in der Saison verkauft worden ist bzw. auch oft nicht den aufschlag des händlers.

das outlet in herzogenaurach von adidas ist z.B. um einiges billiger als ein sporgeschäft.

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