Hallo Marco,

ja, das ist klar unzulässig. Das zuständige Bundesamt (für Migration und Flüchtlinge) sollte der VHS die Zulassung entziehen.

Ich habe so etwas bei kleinen privaten Schulen erlebt. Weil das Verwaltungswirte und ähnliche Vampire verwaltenen, bleiben keine Beweise auf dem Papier.

WAS IST AUS DER SACHE GEWORDEN. DANKE FÜR AUSKUNFT!

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In unserem Fall, auf der Ausländerbehörde, bei Erteilung Aufenthaltstitel für die ersten 2 Jahre: "Eigentlich müsste ich Sie zu einem Integrationskurs verpflichten, aber ich höre, dass Sie keine Probleme mit Deutsch haben."

Man sollte also mit dem Sachbearbeiter sprechen. E kommt aber darauf an, ob diese Behörde, das BAMF oder das Jobcenter zum Integrationskurs verpflichtet. Fast jegliche Kommunikation mit dem BAMF bezüglich Integrationskursen hat mich bisher enttäuscht...

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Viele nützliche und nützliche Antworten hier. Der Elefant im Raum: Kriminelle Machenschaften, also vielleicht Drogenhandel oder Schutzgelderpressung.

Ob ich jetzt gesperrt werde?

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Feiertag ja, aber nur ein GESETZLICHER FEIERTAG ist arbeitsfrei.

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