Beim ersten Gespräch vereinbarten wir, dass der Anwalt den gegnerischen Anwalt kontaktiert etc. Ich habe nachgefragt, ob und welche Kosten auf mich zukämen,die Antwort war, dass das alles absolut kostenlos für mich sei, und wir uns, falls es zu einer Klage käme, um Prozesskostenbeihilfe bemühen.
Solche Vereinbarungen - auch mit dem eigenen Anwalt - sind IMMER schriftlich zu treffen - wegen der Beweisbarkeit.
Beim Geld werden die eigenen Anwälte schnell zu Feinden.
Auch Du hast Fehler gemacht und den Ausgang Deines Beratungshilfeantrags nicht abgewartet.
Auch bei PKH-Beantragung muss man / frau ERST warten, bis das alles bewilligt ist - erst dann kann der Anwalt tätig werden.
Mein Anwalt will nun Klage einreichen, aus verschiedenen Gründen möchte ich das aber nicht.
Jetzt bist Du kurz vor Deinem Ziel, auf dem Klageweg Deinen Vater zum Unterhalt zu zwingen und nun gibst du auf ?
Da hat sich doch sicher in der letzten Zeit ein Riesenhaufen an Unterhaltsanspruch summiert und wegen 550 Euro wirfst Du diese Chance weg (obwohl Papa gut verdient)?
Das ist völlig unverständlich und absolut unlogisch.
Mein RAT:
Ziehe das mit der Klage nun durch, Dein Anwalt hätte Dich im Vorfeld besser beraten können, ja aber das ist kein Grund, nun auf die Klage zu verzichten.
JETZT aber warten, bis die PKH bewilligt wurde und ERST DANN klagen lassen !
Lieber gehst Du mal ein halbes Jahr arbeiten und verlängerst das Studium um dieses Semester als dass Du auf den ganzen ausstehenden Unterhalt verzichtest.
Denke einmal in Ruhe drüber nach !