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schnuff1974

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Erste Antwort gegeben.
schnuff1974
12.03.2014, 16:49
Schweigepflicht, wann darf sie gebrochen werden

Folgende Situation: Das Kind einer Bekannten (aus der KiGa-Gruppe)meines Sohnes war letzte Woche mit dem Rotavirus im Krankenhaus. Freitag wurde es entlassen, seit Montag ist es wieder im KiGa. Heute war der neue Stuhlbefund fertig (bin MTA in dem untersuchenden Labor) und das Kind ist weiterhin stark positiv. Das Gesundheitsamt wurde natürlich informiert, da Rotaviren meldepflichtig sind. Nur wie kann ich nun die anderen Kinder schützen? Immerhin gehen hier ca.100 Kinder ab 2 Jahren hin. Darf ich die KiGa-Leitung anonym informieren (also ohne den Namen des Kindes zu nennen)? So werden ja nicht einmal die anderen Eltern informiert.

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Antwort
von schnuff1974
12.03.2014, 16:58

Die Eltern kennen den Befund, die haben ihre Kinder schon mehrfach krank in den KiGa geschickt (auch bei Verdacht auf Pertussis). Laut deren Aussage weiß die Leitung Bescheid.

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