Antwort
Commentar: Es geht nicht darum, dass der Partner oder die Partnerin sozialhilfeempfänger wird. Es geht darum wenn ein Partner viel mehr als andere Verdient aber gleichzeitig viele Kredite aufgenommen hat bevor er/sie die Partnerin oder den Partner kennengelrnt hat.Die Frage ist, ob man in diesem Fall eine Vernünftige Vereinbarung trifft wo keine der Partner wesentliche Nachteile haben z.b. Sozialhifeempfäglich oder Arbeitlosengeldabhängig wird oder anderseits Insolvenz anmeldet.